Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Gemäß Beschlussvorlage BV-GV/2011-0310 wurde beschlossen, dass die Gemeinde eine fachkompetente anwaltliche Vertretung für die Erarbeitung der Stellungnahme zum derzeit in der Auslegung und Trägerbeteiligung befindlichen Regionalplan, Sachlichen Teilplan „Windnutzung, Rohstoffsicherung und –gewinnung“ Entwurf 2011, Stand 23. Regionalversammlung am 10. März 2011, beauftragt.
Die Erarbeitung der Stellungnahme erfolgt durch die Kanzlei HÜLSEN MICHAEL HAUSCHKE in enger Zusammenarbeit mit dem Bauamt.
Die Stellungnahme der Gemeinde muss bis zum 14. Juli 2011 vorgebracht werden. Der beiliegende Entwurf sollte somit noch nicht als abschließend betrachtet werden, damit weitere Argumente noch stetig eingearbeitet werden können.
Herr Dr. Michael Burrack von der Kanzlei HÜLSEN MICHAEL HAUSCHKE Rechtsanwälte erläuterte den Entwurf der Stellungnahme (Stand 16.5.2011) im Rahmen der Bauausschusssitzung am 17.05.11.
Insbesondere erläuterte er die vorgenommene Methodik. Herr Dr. Burrack wies darauf hin, dass die Hauptargumentationsschiene sich auf die Erholungsnutzung abstellt. In diesem Zusammenhang würde sich ein aktualisiertes Tourismuskonzept - auch im Hinblick auf die Erreichung eines Status als staatlich anerkannter Erholungsort - grundsätzlich positiv auswirken. Neben dem methodischen Ansatz, der insbesondere u.a. zum Ziel hat, die aus Sicht der Regionalen Planungsgemeinschaft zutreffenden Kriterien für eine Abstandsflächenreduzierung zwischen den Windeignungsgebiete kritisch zu hinterfragen und zu widerlegen, sieht das Anwaltsbüro im Einvernehmen mit der Bauverwaltung folgende weitere Ansätze: - Naturschutz- und landschaftsschutzrechtliche Belange (insbesondere Einwände, die sich auf die tierökologische Situation beziehen)
- Leitbilder, die sich aus den rechtswirksamen Flächennutzungsplänen der jeweils betroffenen Ortsteile ableiten lassen. Hier wären in erster Linie die Leitbilder „Erholungsfunktion“ und „Schutz des Naturraumes“ zu nennen. Die entsprechenden Argumentationslinien sind darauf ausgerichtet, zu verdeutlichen, dass die ursprünglichen regionalen Entwicklungs- und Wachstumsmöglichkeiten (z.B. Golfplatz) unterlaufen anstatt – wie auf Landesebene propagiert - unterstützt werden.
- Verstoß gegen den Grundsatz der Raumordnung – insbesondere den Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg (LEP B-B) und Europäisches Raumentwicklungskonzept (EUREK) betreffend-, schonend mit der Kulturlandschaft umzugehen. Hierbei muss allerdings berücksichtigt werden, dass der Grundsatz nicht prinzipiell einer Flächeninanspruchnahme zum Zweck der Windenergienutzung entgegensteht, er erfordert aber ein weitgehendes Maß an Rücksichtnahme und eine der Flächenkulisse der Kulturlandschaft sowie den Erfordernissen der Raumentwicklung (z.B. keine Gefährdung von tourismusbasierten Arbeitsplätzen als wesentliche regionale Erwerbsgrundlage) angepasste Standortwahl. D.h., dass im Planungsraum zur Festlegung von WEG vorrangig solche Flächen in Anspruch zu nehmen sind, bei denen keine Konflikte mit dem strategischen Entwicklungsziel der Gemeinde , dem Aufbau eines nachhaltigen und sanften Tourismus sowie der Zertifizierung als „Staatlich anerkannter Erholungsort“ zu befürchten sind.
Über allem sollte aber nach Empfehlung von Herrn Dr. Burrack der strategische Grundgedanke stehen, gegenüber der Ausweisung der Windeignungsgebiete keine grundsätzliche Verweigerungshaltung einzunehmen. Die Gemeindevertretung hat diesen Grundgedanken bereits mit ihrer Beschlussfassung BV-GV/ 2011 – 0310 bekräftigt. Die Inhalte der Stellungnahme (Stand 16.5.2011), vorgetragen durch Herrn Dr. Burrack, wurden durch die Bauausschussmitglieder mitgetragen.
Diese aus dem Entwurf der Stellungnahme entnommenen Ansätze wurden zudem durch den Bauamtsleiter im Rahmen der Sitzung des Hauptausschusses kurz erläutert.
Gesetzliche Grundlagen BauGB Gesetz zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung (RegBkPlG) Finanzielle Auswirkungen: Ja Nein
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss: Die Gemeindevertretung stimmt den zur Sitzung vorliegenden Entwurf der Stellungnahme zum Regionalplan, Sachlichen Teilplan „Windnutzung, Rohstoffsicherung und –gewinnung“ Entwurf 2011, Stand 23. Regionalversammlung am 10. März 2011 zu. Die Gemeindevertretung stimmt zu, dass die Stellungnahme bis zum Abgabetermin (14. Juli 2011) fortgeschrieben wird.
Anlagen:
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