Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt des Landkreises Barnim führte vom 25.08.2010 – 15.03.2011 (mit Unterbrechungen) die Prüfung der Jahresrechnung 2009 durch. Das Ergebnis der Prüfung wurde mit dem Bericht zur Prüfung der Jahresrechnung 2009 der Gemeinde Wandlitz am 14.03.2011 vorgelegt. Im Ergebnis der Prüfung wird den Mitgliedern der Gemeindevertretung empfohlen, die Jahresrechnung 2009 zu beschließen und dem Bürgermeister die Entlastung zu erteilen.
Gesetzliche Grundlagen
§93 (3) GO Bbg da die Jahresrechnung 2009 der Gemeinde Wandlitz noch unter kameralen Vorschriften erstellt wurde, gelten hier die haushaltsrechtlichen Vorschriften der alten Gemeindeordnung weiter (gemäß Kommunalrechtsreformgesetz – KommRRefG Artikel 4 Abs. 7) Finanzielle Auswirkungen: Ja Nein
Beschluss:
Unter Beachtung der gegebenen Hinweise beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz die geprüfte Jahresrechnung 2009 und erteilt dem Bürgermeister gemäß §93 Abs. 3 GO Bbg die Entlastung für das Haushaltsjahr 2009. Anlagen:
- Bericht zur Prüfung der Jahresrechnung 2009 der Gemeinde Wandlitz
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