Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-HA/2011-0192  

 
 
Betreff: Befreiungsantrag zum Bebauungsplan "Wandlitzsee Nord III - 2. Änderung"
Gemarkung Wandlitz, Prenzlauer Chaussee 164, Flur 4, Flurstücke 862, 863 und 2039
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage A1
Verfasser:Henke, JuttaAktenzeichen:W 6340012/11
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
17.03.2011 
(Sonder-) Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
22.03.2011 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Entscheidung
28.03.2011 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Anlagen:
20110317104927

Der Gemeindeverwaltung liegt ein Bauantrag zur Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses mit einer Apotheke, Läden und eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) auf dem Grundstück in der Gemarkung Wandlitz, Prenzlauer Chaussee 164, flur 4, Flurstück
Begründung / Erläuterung

 

Der Gemeindeverwaltung liegt ein Bauantrag zur Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses mit einer Apotheke, zwei Läden, einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) sowie vier Wohnungen auf dem Grundstück in der Gemarkung Wandlitz, Prenzlauer Chaussee 164, Flur 4, Flurstücke 862, 863 und 2039 vor.

 

Die Flurstücke befinden sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wandlitzsee Nord II – 2. Änderung“ und sind als Mischgebiet ausgewiesen.

 

Der Bebauungsplan setzt hinsichtlich der überbaubaren Grundstücksflächen fest, dass zwischen dem Gebäude und der an die öffentlichen Verkehrsflächen grenzenden Grundstücksgrenze in allen festgesetzten Baugebieten ein Streifen von mindestens 5 Metern Tiefe von Bebauung freizuhalten (Vorgarten) ist.

 

Dieser Vorgartenbereich soll mit der süd-östlichen Ecke des geplanten Gebäudes überbaut werden. Das Gebäude springt im Erdgeschoss an dieser Ecke zurück, es handelt sich lediglich um eine Auskragung des 1. und 2. Obergeschosses. Diese Auskragung ragt mit einer Fläche von 2,4 m² über die festgesetzte Baugrenze hinaus. Dies entspricht ca. 0,44 % der Grundfläche des Gebäudes.  

 

Die beantragte Befreiung ist aus Sicht der Gemeindeverwaltung städtebaulich vertretbar.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§ 31 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

§ 2 Abs. 2 Kommunalverfassung für das Land Brandenburg (BbgKverf)

§ 3 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:                 Nein

 

 

o              Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

 

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

 

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

jährl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

 

 

jährl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

 

 

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

 

o              Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

 

 

 

o              Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt seine Zustimmung zur Befreiung hinsichtlich der Freihaltung eines Bereiches von 5 Meter Tiefe zwischen dem Gebäude und der an die öffentliche Verkehrsfläche grenzenden Grundstücksgrenze. 

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Flurkartenauszug

Auszug aus dem Bauantrag

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 20110317104927 (470 KB)