Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Der Gemeindeverwaltung liegt ein Bauantrag zur Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses mit einer Apotheke, zwei Läden, einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) sowie vier Wohnungen auf dem Grundstück in der Gemarkung Wandlitz, Prenzlauer Chaussee 164, Flur 4, Flurstücke 862, 863 und 2039 vor.
Die Flurstücke befinden sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wandlitzsee Nord II – 2. Änderung“ und sind als Mischgebiet ausgewiesen.
Der Bebauungsplan setzt hinsichtlich der überbaubaren Grundstücksflächen fest, dass zwischen dem Gebäude und der an die öffentlichen Verkehrsflächen grenzenden Grundstücksgrenze in allen festgesetzten Baugebieten ein Streifen von mindestens 5 Metern Tiefe von Bebauung freizuhalten (Vorgarten) ist.
Dieser Vorgartenbereich soll mit der süd-östlichen Ecke des geplanten Gebäudes überbaut werden. Das Gebäude springt im Erdgeschoss an dieser Ecke zurück, es handelt sich lediglich um eine Auskragung des 1. und 2. Obergeschosses. Diese Auskragung ragt mit einer Fläche von 2,4 m² über die festgesetzte Baugrenze hinaus. Dies entspricht ca. 0,44 % der Grundfläche des Gebäudes.
Die beantragte Befreiung ist aus Sicht der Gemeindeverwaltung städtebaulich vertretbar.
Gesetzliche Grundlagen
§ 31 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) § 2 Abs. 2 Kommunalverfassung für das Land Brandenburg (BbgKverf) § 3 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Nein
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt seine Zustimmung zur Befreiung hinsichtlich der Freihaltung eines Bereiches von 5 Meter Tiefe zwischen dem Gebäude und der an die öffentliche Verkehrsfläche grenzenden Grundstücksgrenze.
Anlagen:
Flurkartenauszug Auszug aus dem Bauantrag
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