Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Derzeit findet die „Satzung über Kostenersatz und Kostentarif für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Wandlitz“ vom 16.12.2004 bei der Erstattung von Kosten Anwendung. Bestandteil dieser Satzung ist die Anlage 1, in der genaue Kostensätze je Stunde für den Personaleinsatz sowie den bisher vorhandenen Fahrzeugen festgelegt sind.
Am 10.12.2010 erfolgte die Indienststellung des neuen Drehleiterfahrzeuges (DLA(K) 18-12) in der Freiwilligen Feuerwehr Wandlitz. Da dieses Fahrzeug bislang noch nicht Bestandteil dieser Satzung ist, können Kosten nach Einsätzen bislang nicht geltend gemacht werden.
Hierzu erfolgte nunmehr eine Vorkalkulation unter der Annahme von Einsatzzeiten. Auf der Grundlage der Statistik der Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr Wandlitz von 2010 können von 130 Einsatzstunden des Drehleiterfahrzeuges ausgegangen werden. Unter der Berücksichtigung der Anschaffungskosten von 420 T€ und einer jährlichen Abschreibung bei einer Nutzungsdauer von 15 Jahren von 28 T€ sowie Kosten für Betriebsstoffe, Wartung und anteiligen Gebäudekosten entstehen Einsatzkosten des Drehleiterfahrzeuges von 280,00 € / Stunde.
Eine Nachkalkulation und Prüfung der tatsächlichen Kosten erfolgt nach den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) in 2 Jahren. Danach erfolgt eine entsprechende Anpassung der Satzung.
Vergleichsweise wurden die Kosten je Stunde eines entsprechenden Fahrzeuges der Freiwilligen Feuerwehren Oranienburg und Bernau herangezogen. Hier werden jeweils Kosten in Höhe von 281,00 € / Stunde sowie 377,00 € / Stunde erhoben.
Gesetzliche Grundlagen
- Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf), - Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutz – BbgBKG) und - Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg (KAG) Finanzielle Auswirkungen: Ja Nein
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die beigefügte „Erste Änderungssatzung über Kostenersatz und Kostentarif für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Wandlitz“. Anlagen:
Erste Änderungssatzung über Kostenersatz und Kostentarif für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Wandlitz
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