Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Gemäß Haushaltsplan der Gemeinde Wandlitz stehen dem Ortsteil Basdorf insgesamt 18.400 € (Haushaltsstelle 28120. 531802) zur Förderung von örtlichen Verbänden und Vereinen sowie für Ehrungen und Jubiläen für Senioren zur Verfügung. Bei der Festlegung zur Verwendung der Mittel ist zu beachten, dass aus den insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel auch die Zuwendung für die Senioren und die Jubilare (ab den 70. Geburtstag) für den Zeitraum Januar bis Dezember 2011 und für weitere kulturelle Veranstaltungen des Ortes zu gewähren sind Folgende Anträge liegen vor:
Gesetzliche Grundlagen § 46, Abs. 4 BbgKVerf Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz Richtlinie der Gemeinde Wandlitz zur Förderung von Kunst, Kultur und Heimatpflege.
Finanzielle Auswirkungen: Ja
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
Beschluss:
Gemäß der Richtlinie über die Vergabe von Zuschüssen für die Förderung von Kunst, Kultur und Heimatpflege obliegt die Entscheidung über die Förderung den Ortsbeiräten. Soweit im Einzelfall 1.000 € überschritten werden, entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss auf Empfehlung des Ortsbeirates.
Der Ortsbeirat beschließt bzw. empfiehlt die Verwendung der Mittel wie folgt:
Anlagen:
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