Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Herr Steffen Greulich hat gemäß § 59 Abs. 1 Brandenburgischem Kommunalwahlgesetz auf sein Mandat als Mitglied im Ortsbeirat der Gemeinde Wandlitz, Ortsteil Prenden verzichtet.
Gemäß § 45 Abs. 2 Brandenburgische Kommunalverfassung wählt der Ortsbeirat aus seiner Mitte für die Dauer der Wahlperiode den/die Stellvertreter/in des Ortsvorstehers.
Das Wahlverfahren richtet sich nach den Bestimmungen des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes.
Zusätzlich wird durch einfache Abstimmung der/die Protokollant/in festgelegt.
Gesetzliche Grundlagen
§ 45 Abs. 2 Brandenburgische Kommunalverfassung für die Wahl des/r stellvertretenden Ortsvorstehers/in Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beschluss:
Der Ortsbeirat des Ortsteils Prenden wählt aus seiner Mitte den/die Stellvertreter/in des Ortsvorstehers Frau/Herrn………………………
Der Ortsbeirat des Ortsteils Prenden bestimmt Frau/Herrn ……………………………… als Protokollanten/in. |
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