Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 11.02.2010 die vorgebrachten Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung mit Beschluss-Nr. BV-GV/2009-0157 und ergänzend am 17.02.2011 mit Beschluss-Nr. BV-GV/2010-0279 abgewogen. Die Abwägungsergebnisse wurden in die Planunterlagen eingearbeitet. Die notwendige landschaftsschutzrechtliche Genehmigung durch das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz wurde mit Datum vom 6.April 2011 erteilt.
Gesetzliche Grundlagen § 10 BauGB § 2 Abs. 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg §§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Ja Nein
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss: Gemäß § 10 (1) Baugesetzbuch beschließt die Gemeindevertretung Wandlitz den Bebauungsplan „Am Waldmeisterweg“ , Gemarkung Stolzenhagen als Satzung. Die Begründung einschließlich Umweltbericht wird gebilligt.
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan zur Genehmigung bei der höheren Verwaltungsbehörde einzureichen. Anlagen:
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