Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Es ist die Erweiterung des Windparks (WP) Schönerlinde um drei Windenergieanlagen (WEA) des Typs VESTAS V90 mit 125 m Nabenhöhe im Windvorranggebiet Schönerlinde geplant.
Die Gemeindeverwaltung wurde im Zuge des Genehmigungsverfahrens nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) am Verfahren beteiligt.
Im rechtskräftigen Teilflächennutzungsplan ist das Gebiet als Fläche für Versorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung: Abwasser dargestellt. Des Weiteren ist das betroffene Areal als Eignungsgebiet für Windkraftanlagen ausgewiesen.
Die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB). Gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 5 ist ein Vorhaben im Außenbereich zulässig, wenn keine öffentlichen Belange entgegen stehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Wind- und Wasserenergie dient.
Aus Sicht der Gemeindeverwaltung ist das geplante Vorhaben zulässig.
Gesetzliche Grundlagen
§§ 31 bis 36 Baugesetzbuch (BauGB)
Finanzielle Auswirkungen: Nein
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt seine Zustimmung zur Errichtung der drei Windenergieanlage im Windvorranggebiet Schönerlinde.
Anlagen: (3 Seiten)
Auszüge aus Antragsunterlagen
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