Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Auf dem Gelände des Bahnhofes befindet sich im bestehenden Bahnhofsgebäude das "Restaurant zur Heidekrautbahn".
Im Zuge einer touristischen Nutzung des ansonsten brach liegenden Bahnhofsgeländes ist die Errichtung einer Freizeitanlage geplant. Dazu werden nachfolgend aufgeführte Einzelmaßnahmen notwendig: 1. Aufstellung eines restaurierten Schlafwagens aus Bahnbeständen als Übernachtungsmöglichkeiten für eine Schulklasse = 33 Personen. 2. Aufstellung von 3 restaurierten Schlafwagen (Donnerbüchsen) mit Doppelabteilen als Übernachtungsmöglichkeit mit Nasszelle (3 x 2 x 2 = 12 Personen) für Übernachtungsgäste. 3. Aufstellung eines Sanitärcontainers für die Schlafwagengäste. 4. Bau einer Tiefgarage mit Lager- und Technikräumen auf dem Bahnhofsvorplatz mit 6 Stellplätzen für die Übernachtungsgäste. Diese wird mit einer Schrankenanlage versehen. 5. Einbau einer Zentralheizungsanlage in das Bestandsgebäude und in die Schlafwagen. Die Wärmegewinnung erfolgt über eine Sole-Wärmepumpe incl. Brunnenbohrungen. 6. Errichtung von 15 Pkw- Stellplätzen auf dem Bahnhofsvorplatz für Besucher der Freizeitanlage und der Gaststätte. 7. Gaststättenerweiterung durch einen Wintergartenneubau mit einer Grundfläche von ca. 90 m². 8. Errichtung eines Imbissstandes. 9. Errichtung einer Tisch- und Minigolfanlage und einer PIT-PAT-Anlage. 10. Anlegen eines Badesees gemäß dem Lageplan mit einer biologischen Reinigung des Wassers. Herstellen eines Badestrandes. 11. Errichtung einer Schallschutzwand mit einer Höhe von 2,00 m zu der Nord-Westseite des Grundstückes.
Der Betrieb der Badeanlage, der Minigolf- und der PIT-PAT Anlage soll täglich von 9.00 - 20.00 Uhr erfolgen. Die Gaststätte soll weiterhin zu den derzeit geltenden Öffnungszeiten betrieben werden. Die Nutzung des Badesees und des Badestrandes soll nur durch die Übernachtungsgäste erfolgen. Die Nutzung ist nicht öffentlich geplant.
Das Grundstück befindet sich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und somit ist die geplante Bebauung gemäß § 34 BauGB zulässig.
Gesetzliche Grundlagen § 36 Baugesetzbuch (BauGB) § 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) §§ 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Ja Nein
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB zur Voranfrage: Freizeitanlage „Restaurant zur Heidekrautbahn“, OT Schönwalde, Flur 11, Flurstück 70 zu.
Anlagen:
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