Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-HA/2010-0149  

 
 
Betreff: Voranfrage: Freizeitanlage "Restaurant zur Heidekrautbahn", OT Schönwalde, Flur 11, Flurstück 70, Mühlenbecker Chaussee
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage A1
Verfasser:Bornkessel, Katrin
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
14.09.2010 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Entscheidung
20.09.2010 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Anlagen:
20100906125622
KF-LIS-KartenausdruckHeidekraut

Gesetzliche Grundlagen
Begründung / Erläuterung

Auf dem Gelände des Bahnhofes befindet sich im bestehenden Bahnhofsgebäude das "Restaurant zur Heidekrautbahn".

 

Im Zuge einer touristischen Nutzung des ansonsten brach liegenden Bahnhofsgeländes ist die

Errichtung einer Freizeitanlage geplant.

Dazu werden nachfolgend aufgeführte Einzelmaßnahmen notwendig:

1. Aufstellung eines restaurierten Schlafwagens aus Bahnbeständen als

    Übernachtungsmöglichkeiten für eine Schulklasse = 33 Personen.

2. Aufstellung von 3 restaurierten Schlafwagen (Donnerbüchsen) mit Doppelabteilen als

    Übernachtungsmöglichkeit mit Nasszelle (3 x 2 x 2 = 12 Personen) für

    Übernachtungsgäste.

3. Aufstellung eines Sanitärcontainers für die Schlafwagengäste.

4. Bau einer Tiefgarage mit Lager- und Technikräumen auf dem Bahnhofsvorplatz mit 6

    Stellplätzen für die Übernachtungsgäste. Diese wird mit einer Schrankenanlage versehen.

5. Einbau einer Zentralheizungsanlage in das Bestandsgebäude und in die Schlafwagen. Die

    Wärmegewinnung erfolgt über eine Sole-Wärmepumpe incl. Brunnenbohrungen.

6. Errichtung von 15 Pkw- Stellplätzen auf dem Bahnhofsvorplatz für Besucher der

    Freizeitanlage und der Gaststätte.

7. Gaststättenerweiterung durch einen Wintergartenneubau mit einer Grundfläche von ca.

    90  m².

8. Errichtung eines Imbissstandes.

9. Errichtung einer Tisch- und Minigolfanlage und einer PIT-PAT-Anlage.

10. Anlegen eines Badesees gemäß dem Lageplan mit einer biologischen Reinigung des

    Wassers.  Herstellen eines Badestrandes.

11. Errichtung einer Schallschutzwand mit einer Höhe von 2,00 m zu der Nord-Westseite des

     Grundstückes.

 

Der Betrieb der Badeanlage, der Minigolf- und der PIT-PAT Anlage soll täglich von 9.00 - 20.00 Uhr erfolgen. Die Gaststätte soll weiterhin zu den derzeit geltenden Öffnungszeiten betrieben werden.

Die Nutzung des Badesees und des Badestrandes soll nur durch die Übernachtungsgäste erfolgen. Die Nutzung ist nicht öffentlich geplant.

 

Das Grundstück befindet sich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und somit ist die geplante Bebauung gemäß § 34 BauGB zulässig.

 

Gesetzliche Grundlagen

§ 36 Baugesetzbuch (BauGB)

§ 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

§§ 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:                 Ja   Nein

 

 

o              Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

 

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

 

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

jährl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

 

 

jährl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

 

 

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

 

o              Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

 

 

 

o              Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB zur Voranfrage: Freizeitanlage „Restaurant zur Heidekrautbahn“, OT Schönwalde, Flur 11, Flurstück 70 zu.

 

 


Anlagen:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 20100906125622 (153 KB)    
Anlage 2 2 KF-LIS-KartenausdruckHeidekraut (409 KB)