Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Die Gemeinde Wandlitz hat in der Vergangenheit enorme Anstrengungen übernommen, für Familien mit Kindern ein freundliches Wohnumfeld zu schaffen. Hierzu sei nur auf die umfangreichen Investitionen im Bereich der Kitas, Schulen, Sport- und Spielplätze hingewiesen. Es bietet sich daher an, sowohl in der Gemeinde lebende Familien mit Kindern, neu hinzuziehende Familien und auch junge Eltern auf die vielfältigen Angebote der Gemeinde und anderer Institutionen hinzuweisen. Die SPD-Fraktion schlägt daher vor, dass durch den Bürgermeister dem betreffenden Personenkreis ein entsprechendes Begrüßungs- und Informationsschreiben an die Hand gegeben wird. Insbesondere soll auf die Möglichkeit des kostenlosen Bezuges von Elternbriefen hingewiesen werden. Die Elternbriefe sind Informationsblätter für Eltern von Kindern im Alter zwischen 0 – 8 Jahren. Herausgegeben werden sie vom Arbeitskreis neue Erziehung e.V. mit Sitz in Berlin. Die Briefe geben monatlich Informationen zum allgemeinen Entwicklungsstand des Kindes und greifen Fragen auf, die Eltern während des jeweiligen Alters des Kindes häufig haben. Angefangen von Koliken im Kleinkindalter bis hin zum ersten Liebeskummer, Kinderrechten und Elternpflichten. Die Elternbriefe sind Teil eines Maßnahmenpaketes für Kinder- und Familienfreundlichkeit des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie. Sie sind kostenfrei erhältlich.
Beschluss: 1. Der Bürgermeister wird beauftragt, bei der Anmeldung von Geburten an die Eltern ein Begrüßungsschreiben der Gemeinde übergeben zu lassen.
2. Mit dem Begrüßungsschreiben soll den Eltern Informationsmaterial zur ärztlichen Versorgung in der Gemeinde (Übersicht), Auflistung aller wichtigen Notrufnummern, Auflistung aller Kitas, Grund- und weiterführenden Schulen sowie zum Anmeldeverfahren, Öffnungszeiten usw. gegeben werden.
3. Es soll auf die Informationsblätter des Arbeitskreises neue Erziehung e.V. hingewiesen werden, die den Eltern die Möglichkeit offerieren, Elternbriefe kostenfrei zu beziehen.
4. Bei Neuanmeldungen aufgrund von Zuzug (Wohnsitzverlagerung) ist analog zu verfahren.
5. In der Gemeinde lebende Familien mit Kindern bis zum vollendeten siebten Lebensjahr sollen über Publikationen im Amtsblatt, auf der Internetseite der Gemeinde, durch Auslagen und Verteilung in Kitas und Schulen oder in anderer geeigneter Weise auf die Möglichkeit des kostenlosen Bezuges der Elternbriefe hingewiesen werden.
Anlagen: Infoblätter des Arbeitskreises Neue Erziehung e.V.
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