Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2004-0159  

 
 
Betreff: Essenversorgung in den Kindertagesstätten
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Peter, GiselaAktenzeichen:511500
Federführend:HA_Hauptamt   
Beratungsfolge:
A3 Ausschuss für Bildung, Jugend, Kitas und Sport Vorberatung
27.09.2004 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend, Kitas und Sport geändert beschlossen   
Ortsbeirat Klosterfelde Vorberatung
11.10.2004 
Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde abgelehnt   
Ortsbeirat Lanke Vorberatung
12.10.2004 
Sitzung des Ortsbeirates Lanke abgelehnt   
Ortsbeirat Schönerlinde Vorberatung
11.10.2004 
Sitzung des Ortsbeirates Schönerlinde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Basdorf Vorberatung
13.10.2004 
Sitzung des Ortsbeirates Basdorf ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
18.10.2004 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses geändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
28.10.2004 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage -Verpflegungskosten 2000-2003

Das Kita – Gesetz regelt im § 3 Aufgaben und Ziele der Kindertagesstätten
Begründung / Erläuterung

Das Kita – Gesetz regelt im § 3 Aufgaben und Ziele der Kindertagesstätten. Dazu gehört u.a. auch die Gewährleistung einer gesunden Ernährung und Versorgung. Für die Versorgung mit Mittagessen wird gemäß § 17 Abs. 1, ein  Essengeld erhoben.

Als Bemessungsgröße gibt das Kita- Gesetz die durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen vor. Nicht die Herstellungskosten sind der Maßstab sondern der Gegenwert, den die Eltern dadurch einsparen, dass die Kinder in der Kita Mittag essen. Der Durchschnitt berechnet sich nach den ersparten Eigenaufwendungen aller Eltern/Erziehungsberechtigten der Kinder der Kita. Besonders aufwendige teure Verpflegungsstile bleiben ebenso unberücksichtigt wie besonders preiswerte. Im Wert der ersparten Eigenaufwendungen gehen die Rohmaterialien, Grundstoffe, Energie und in geringem Umfang Be- und Entsorgungskosten ein.

In den Kindertagesstätten Basdorf und Klosterfelde gibt es zur Absicherung der Versorgung eigene Küchen.

In den Einrichtungen Lanke und Schönerlinde erfolgt die Mittagsversorgung über eine Fremdfirma, die Kinder im Hort Wandlitz nehmen an der Schülerspeisung der Grundschule teil. Durch die Einrichtungen erfolgt nur eine Getränkeversorgung, die in Lanke und Wandlitz durch die Erzieherinnen gesichert wird. In Schönerlinde gibt es noch eine Essenausgabekraft, die mit 20 h /Woche beschäftigt ist.

In der Anlage befindet sich eine Übersicht über die Entwicklung der Essenversorgungskosten in den gemeindeeigenen Kindereinrichtungen seit 2000.

 

 

Gesamtübersicht Verpflegungskosten

2000

2001

2002

2003

Ausgaben

 

239.977,19 €

221.065,95 €

214.935,71 €

220.781,98 €

Einnahmen

     98.010,30 €

101.222,66 €

108.108,61 €

 

124.140,30 €

Jährlicher Zuschuss der Gemeinde

 

    141.966,89 €

119.843,29 €

106.827,10 €

  96.641,68 €

 

 

Zurzeit wird in den Einrichtungen ein unterschiedliches Essengeld erhoben:

 

Basdorf  30,- € /Monat und ein Monats beitragsfrei

Klosterfelde 31,50 €/Monat und ein Monat beitragsfrei

Lanke 26,84 €/Monat und ein Monat beitragsfrei

Schönerlinde 26,84 €/Monat und zwei Monate beitragsfrei

 

Aus der beiliegenden Übersicht ist zu entnehmen, wie hoch der tägliche Zuschuss/Kind für die Essenversorgung durch die Gemeinde ist.

 

Es wird vorgeschlagen das Essengeld auf einheitlich 35,- €/Monat festzusetzen, wobei der Monat Dezember als beitragsfrei gilt. (Mehreinnahme ca. 46.380 €/Jahr)

 

 

 

Gesetzliche Grundlagen

§§ 3 und 17 Kita Gesetz Land Brandenburg

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:           ja

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

 

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

 

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

2005

165.550

46400-46440. 13000

   Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die Erhebung  eines einheitlichen monatlichen Essengeldes für die Mittagsversorgung in Höhe von 35,- €. Der Monat Dezember ist beitragsfrei.

Anlagen:

Anlagen:

Übersicht Verpflegungskosten

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage -Verpflegungskosten 2000-2003 (10 KB)