Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Das Kita – Gesetz regelt im § 3 Aufgaben und Ziele der Kindertagesstätten. Dazu gehört u.a. auch die Gewährleistung einer gesunden Ernährung und Versorgung. Für die Versorgung mit Mittagessen wird gemäß § 17 Abs. 1, ein Essengeld erhoben. Als Bemessungsgröße gibt das Kita- Gesetz die durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen vor. Nicht die Herstellungskosten sind der Maßstab sondern der Gegenwert, den die Eltern dadurch einsparen, dass die Kinder in der Kita Mittag essen. Der Durchschnitt berechnet sich nach den ersparten Eigenaufwendungen aller Eltern/Erziehungsberechtigten der Kinder der Kita. Besonders aufwendige teure Verpflegungsstile bleiben ebenso unberücksichtigt wie besonders preiswerte. Im Wert der ersparten Eigenaufwendungen gehen die Rohmaterialien, Grundstoffe, Energie und in geringem Umfang Be- und Entsorgungskosten ein. In den Kindertagesstätten Basdorf und Klosterfelde gibt es zur Absicherung der Versorgung eigene Küchen. In den Einrichtungen Lanke und Schönerlinde erfolgt die Mittagsversorgung über eine Fremdfirma, die Kinder im Hort Wandlitz nehmen an der Schülerspeisung der Grundschule teil. Durch die Einrichtungen erfolgt nur eine Getränkeversorgung, die in Lanke und Wandlitz durch die Erzieherinnen gesichert wird. In Schönerlinde gibt es noch eine Essenausgabekraft, die mit 20 h /Woche beschäftigt ist. In der Anlage befindet sich eine Übersicht über die Entwicklung der Essenversorgungskosten in den gemeindeeigenen Kindereinrichtungen seit 2000.
Zurzeit wird in den Einrichtungen ein unterschiedliches Essengeld erhoben: Basdorf 30,- € /Monat und ein Monats beitragsfrei Klosterfelde 31,50 €/Monat und ein Monat beitragsfrei Lanke 26,84 €/Monat und ein Monat beitragsfrei Schönerlinde 26,84 €/Monat und zwei Monate beitragsfrei Aus der beiliegenden Übersicht ist zu entnehmen, wie hoch der tägliche Zuschuss/Kind für die Essenversorgung durch die Gemeinde ist. Es wird vorgeschlagen das Essengeld auf einheitlich 35,- €/Monat festzusetzen, wobei der Monat Dezember als beitragsfrei gilt. (Mehreinnahme ca. 46.380 €/Jahr) Gesetzliche Grundlagen §§ 3 und 17 Kita Gesetz Land Brandenburg Finanzielle Auswirkungen: ja
Beschluss: Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die Erhebung eines einheitlichen monatlichen Essengeldes für die Mittagsversorgung in Höhe von 35,- €. Der Monat Dezember ist beitragsfrei. Anlagen: Übersicht Verpflegungskosten
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