Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2010-0241  

 
 
Betreff: Dorfanger Schönerlinde
Ausbaubeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Fiedler, Silvia
Federführend:HB AL   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Schönerlinde Vorberatung
30.08.2010 
Sitzung des Ortsbeirates Schönerlinde geändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
14.09.2010 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
20.09.2010 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
27.09.2010 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   

Begründung / Erläuterung

 

Mit dem Ziel, durch eine ansprechende Gestaltung die Nutzbarkeit des Dorfangers des Ortsteiles Schönerlinde zu verbessern ist im Auftrag der Gemeinde Wandlitz durch die HVB Ingenieurgesellschaft mbH eine Entwurfsplanung erarbeitet worden.

Diese basiert auf dem dazu bereits im Jahr 1997 vorgestellten Gestaltungskonzept des Ingenieurbüros für Bauwesen Thomas Schatz und auf der im Februar 2010 der Gemeindevertretung vorgestellten Vorplanung der HVB Ingenieurgesellschaft mbH.  

 

Die Planung schließt neben der derzeit vorhandenen Grünfläche auch die mit unterschiedlichen Materialien befestigten Pkw-Standflächen und die Instandsetzung der an den Platz angrenzenden befestigten Anliegerstraße Berliner Allee ein.

 

Der geplante Platz weist Abmessungen von 40 m x 10 m auf und kann künftig für Veranstaltungen, Märkte u. ä. genutzt werden. Als Höhenausgleich zur Berliner Allee (Bundesstraße B109) ist eine Gabionenwand (Drahtgitterkörbe mit Formsteinfüllung) vorgesehen. Auf der Oberseite der Gabionen werden Sitzauflagen angeordnet. Zur optischen und akustischen Trennung zur B109 ist eine dichte Heckenbepflanzung geplant, welche durch die Aufstellung einer mit z.B. Efeu berankten Pergola mit schallabsorbierenden Zwischenteilen ergänzt wird.

 

Die Pflasterfläche soll mit zwei verschiedenfarbigen Pflastersorten hergestellt werden.

Die vorliegende Planung berücksichtigt mit der Verwendung von Betonsteinpflaster eine von vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten. Die Wahl des Pflastermaterials gewährleistet im Gegensatz zu Natursteinmaterialien eine maximale Ebenheit und minimale Unterhaltungskosten.

 

 

 

 

 

In der Mitte des Platzes wurde ein Springbrunnen geplant. Die Grundfläche des Brunnens soll aus einer in die Platzfläche eingelassenen elliptischen Schale aus Naturkleinsteinpflaster bestehen, in deren Mitte drei verschieden hohe rechteckige Granitsäulen aufragen. Die Granitulen sollen jeweils niedrige Wasserfontänen ausstoßen.

 

Zur Sicherung der Stromversorgung des Brunnens und zur anderweitigen Nutzung wird ein versenkbarer Elektrant angeordnet.

Des Weiteren soll der Platz durch die Anordnung von mit Ketten verbundenen Pollern vor unzulässigem Befahren geschützt werden.

 

Bei der Umsetzung der Platzgestaltung entfällt die derzeit von Anliegern, Gästen und „Umsteigern“ ungeordnet genutzte Parkfläche.

Um für Besucher von Veranstaltungen Parkmöglichkeiten zu schaffen, werden 11 Parkplätze in Schrägaufstellung hergestellt. Die Befestigung der Parkflächen erfolgt mit Sickerpflaster.

Die Schrägaufstellung der Fahrzeuge entspricht nicht der ursprünglich in der Vorplanung zur Variante 2 vorgestellten Fahrzeugaufstellung.

Hier ist eine Planungsänderung vorgenommen worden, da mit dieser Flächenanordnung eine Neuversiegelung von unbefestigten Flächen weitestgehend ausgeschlossen werden kann. Resultierend können die Kosten für Kompensationsmaßnahmen aufgrund von Flächenneuversiegelungen gering gehalten werden.

 

Des Weiteren ist zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im Dorfangerbereich auf der Stirnseite der Parkflächen ein Gehweg angeordnet, welcher diese mit dem neu gestalteten Dorfplatz verbindet. Der Gehweg dient ebenso der Anbindung des Platzes an die Bushaltestelle an der Bundesstraße B109.

 

Die Unterlagen zur Entwurfsplanung werden zur Sitzung vorgelegt.

 

Gesetzliche Grundlagen

 

Gemeindeordnung (GO)

Brandenburgisches Straßengesetzt (BbgStrG)

Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)

Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                 Ja 

 

 

o              Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

187.000,-

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

 

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

hrl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

 

 

hrl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

 

 

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

 

o              Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

 

 

 

o              Veräerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

2010

54100.522100

 

100.000,-

 

2010

55100.785200

5510005001

90.000,-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, die Gestaltung des Dorfangers im OT Schönerlinde gemäß der vorgelegten Entwurfsplanung vom 12.08.2010 der HVB Ingenieurgesellschaft mbH vorzunehmen.


Anlagen:

 

keine