Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2010-0238  

 
 
Betreff: Richtlinie für Ehrengrabstätten der Gemeinde Wandlitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Scharfe, Katy
Federführend:OA_Einwohnermeldewsen/Standesamt   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Klosterfelde Vorberatung
30.08.2010 
Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde geändert beschlossen   
Ortsbeirat Schönerlinde Vorberatung
30.08.2010 
Sitzung des Ortsbeirates Schönerlinde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Stolzenhagen Vorberatung
30.08.2010 
Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Zerpenschleuse Vorberatung
30.08.2010 
Sitzung des Ortsbeirates Zerpenschleuse ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Prenden Vorberatung
30.08.2010 
Sitzung des Ortsbeirates Prenden ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Lanke Vorberatung
31.08.2010 
Sitzung des Ortsbeirates Lanke ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Schönwalde Vorberatung
31.08.2010 
Sitzung des Ortsbeirates Schönwalde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
31.08.2010 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz vertagt   
Ortsbeirat Basdorf Vorberatung
01.09.2010 
Sitzung des Ortsbeirates Basdorf geändert beschlossen   
A4 Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Sicherheit Vorberatung
13.09.2010 
Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Sicherheit und Umwelt geändert beschlossen   
A5 Ausschuss für Soziales, Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaft Vorberatung
14.09.2010 
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Senioren, Wohnen, Kultur und Städtepartnerschaften ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
20.09.2010 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
27.09.2010 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Richtlinie für Ehrengrabstätten der Gemeinde Wandlitz
Richtlinie für Ehrengarbstätten Anlage I

Begründung / Erläuterung

Der Gemeindevertretung lag im Mai 2010 die Beschlussvorlage BV-GV/2010-0191 zur Errichtung einer Ehrengrabstätte zur Beschlussfassung vor. Die Vorlage wurde zurückgestellt.

 

Eine Richtlinie für Ehrengrabstätten gab es nicht.

Lediglich im § 19 der Friedhofssatzung der Gemeinde Wandlitz  war festgelegt, dass mit der Zuerkennung einer Ehrengrabstätte die Anlage und Unterhaltung durch die Gemeinde verbunden ist.

 

Um einheitlich über die Errichtung von Ehrengrabstätten der Gemeinde Wandlitz entscheiden zu können, wurde die in der Anlage beigefügte Richtlinie erarbeitet. Somit liegt nunmehr eine allgemeinverbindliche Grundlage für die Zuerkennung und Errichtung von Ehrengrabstätten  innerhalb der Gemeinde Wandlitz vor. Über die o.g. Vorlage kann dann entschieden werden.

 

Die voraussichtlichen Kosten betragen r die Kennzeichnung einer Ehrengrabstätte mit einem Liegestein ca. 500,00 € und für die Grabpflege pro Jahr ca. 350,00 €.

 

Gesetzliche Grundlagen

-          Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom 18.12.2007

-          Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen im Land Brandenburg vom 09.11.2001

-          Friedhofssatzung der Gemeinde Wandlitz vom 18.10.2009


Finanzielle Auswirkungen:                 Ja  

 

 

o              Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

Siehe Erläuterung

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

Die Gemeinde Wandlitz beschließt die beiliegende Richtlinie für Ehrengrabstätten der Gemeinde Wandlitz.


Anlagen:

Richtlinie für Ehrengrabstätten der Gemeinde Wandlitz

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Richtlinie für Ehrengrabstätten der Gemeinde Wandlitz (106 KB)    
Anlage 2 2 Richtlinie für Ehrengarbstätten Anlage I (57 KB)