Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Der Landesbetrieb Straßenwesen plant den Neubau eines Radweges entlang der B 273 von Wandlitz nach Wensickendorf.
Für das Bauvorhaben hat der Landesbetrieb beim Landesamt für Bauen und Verkehr in Hoppegarten die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens beantragt. Von der Maßnahme, einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, sind u.a. Grundstücke in der Gemarkung Wandlitz und Stolzenhagen betroffen.
Die Planungsunterlagen für das oben genannte Vorhaben lagen vom 21. Juni 2010 bis zum 20. Juli 2010 in der Gemeinde zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Gleichzeitig ist die Gemeinde vom Landesamt für Bauen und Verkehr zur Abgabe einer Stellungnahme als Behörde / Träger öffentlicher Belange aufgefordert worden. Die Frist für diese Stellungnahme endete am 03.08.2010. Vom Bauamt Wandlitz wurde eine entsprechende Stellungnahme vorbereitet und fristgerecht eingereicht. Diese Stellungnahme ist in der Anlage beigefügt.
Gesetzliche Grundlagen
Gemeindeordnung Zuständigkeitsordnung Bundesfernstraßengesetz Verwaltungsverfahrensgesetz
Finanzielle Auswirkungen: Nein
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Mitteilung:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Stellungnahme der Gemeinde zur
Planfeststellung für den Neubau eines Radweges entlang der B273 von Wandlitz nach Wensickendorf einschließlich landschaftspflegerischer Begleitmaßnahmen in der Gemarkung Wandlitz und Stolzenhagen
zur Kenntnis. |
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