Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Mit der Beschlussvorlage BV-GV/2010-0200 wurde die 3. Änderungssatzung über Erlaubnisse und Gebühren an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Gemeinde Wandlitz am 20.05.2010 beschlossen.
Um die besondere Gestaltungsform eines Lichtmasttyps stets zur Geltung kommen zu lassen, darf zukünftig an Lichtmasten vom Typ „Schinkelleuchte A5“ keine Plakatierung mehr stattfinden.
Dieser Lampentyp befindet sich an der Bundesstraße 109 im Ortsteil Schönerlinde, an der Landesstraße 30 im Ortsteil Schönerlinde und im Bereich des Jünnemannplatzes im Ortsteil Wandlitz.
In der Vergangenheit waren diesbezüglich Einschränkungen für den Ortsteil Schönerlinde bereits Inhalt der Auflagen in den jeweiligen Erlaubnissen.
Um zukünftig den Antragstellern vorab ausreichend Planungssicherheit bieten zu können, soll die Einschränkung nunmehr Inhalt der Satzung werden.
Folgende Änderungen und Ergänzungen ergeben sich im Detail:
Im ersten Paragraphen der 4. Änderungssatzung wird die Regelung zum Lampentyp für temporäre Werbung dem § 8 der ursprünglichen Satzung hinzugefügt.
Daraus ergibt sich im zweiten Paragraphen der 4. Änderungssatzung eine Erweiterung der Ordnungswidrigkeiten in § 16 der bestehenden Satzung.
Gesetzliche Grundlagen
· Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVer) · Brandenburgisches Straßengesetz · Satzung über die Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Gemeinde Wandlitz Finanzielle Auswirkungen: Ja Nein
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die 4. Änderungssatzung über Erlaubnisse für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der vorliegenden Fassung. Anlagen:
· 4. Änderungssatzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Gemeinde Wandlitz
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