Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2010-0237  

 
 
Betreff: 4. Änderungssatzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Gemeinde Wandlitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Stern, Christoph
Federführend:OA_Ordnungsamt   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Klosterfelde Vorberatung
30.08.2010 
Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Prenden Vorberatung
30.08.2010 
Sitzung des Ortsbeirates Prenden ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Schönerlinde Vorberatung
30.08.2010 
Sitzung des Ortsbeirates Schönerlinde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Stolzenhagen Vorberatung
30.08.2010 
Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Zerpenschleuse Vorberatung
30.08.2010 
Sitzung des Ortsbeirates Zerpenschleuse ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Lanke Vorberatung
31.08.2010 
Sitzung des Ortsbeirates Lanke ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Schönwalde Vorberatung
31.08.2010 
Sitzung des Ortsbeirates Schönwalde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
31.08.2010 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Basdorf Vorberatung
01.09.2010 
Sitzung des Ortsbeirates Basdorf ungeändert beschlossen   
A4 Ausschuss für Sicherheit, Ordnung und Wirtschaft Vorberatung
13.09.2010 
Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Sicherheit und Umwelt ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
20.09.2010 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
27.09.2010 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
4.Änderungssatzung

Begründung / Erläuterung

Mit der Beschlussvorlage BV-GV/2010-0200 wurde die 3. Änderungssatzung über Erlaubnisse und Gebühren an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Gemeinde Wandlitz am 20.05.2010 beschlossen.

 



Hinsichtlich der temporären Werbung an Lichtmasten wird nachträglich eine Änderung vorgeschlagen.

 

Um die besondere Gestaltungsform eines Lichtmasttyps stets zur Geltung kommen zu lassen, darf zukünftig an Lichtmasten vom Typ „Schinkelleuchte A5“ keine Plakatierung mehr stattfinden.

 

Dieser Lampentyp befindet sich an der Bundesstraße 109 im Ortsteil Schönerlinde, an der Landesstraße 30 im Ortsteil Schönerlinde und im Bereich des Jünnemannplatzes im Ortsteil Wandlitz.

 

In der Vergangenheit waren diesbezüglich Einschränkungen für den Ortsteil Schönerlinde bereits Inhalt der Auflagen in den jeweiligen Erlaubnissen.

 

Um zukünftig den Antragstellern vorab ausreichend Planungssicherheit bieten zu können, soll die Einschränkung nunmehr Inhalt der Satzung werden.

 

Folgende Änderungen und Ergänzungen ergeben sich im Detail:

 

Im ersten Paragraphen der 4. Änderungssatzung wird die Regelung zum Lampentyp für temporäre Werbung dem § 8 der ursprünglichen Satzung hinzugefügt.

 

Daraus ergibt sich im zweiten Paragraphen der 4. Änderungssatzung eine Erweiterung der Ordnungswidrigkeiten in § 16 der bestehenden Satzung.

 

Gesetzliche Grundlagen

 

·         Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVer)

·         Brandenburgisches Straßengesetz

·         Satzung über die Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Gemeinde Wandlitz


Finanzielle Auswirkungen:                 Ja   Nein

 

 

o              Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

 

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

 

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

hrl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

 

 

hrl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

 

 

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

 

o              Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

 

 

 

o              Veräerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die 4. Änderungssatzung über Erlaubnisse für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der vorliegenden Fassung.


Anlagen:

 

·         4. Änderungssatzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Gemeinde Wandlitz

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 4.Änderungssatzung (81 KB)