Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Die o.g. Baumaßnahmen sind beendet, die Abnahmen und die Schlussrechnungen liegen vor.
Nach § 127 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) kann der Erschließungsbeitrag für Grunderwerb, Freilegung und für die technischen Ausbauteile der Erschließungsanlage selbstständig erhoben werden (Kostenspaltung). § 9 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeitragen der Gemeinde Wandlitz (Erschließungsbeitragssatzung) vom 09.07.2009 sieht die Möglichkeit der Kostenspaltung vor. Für die in dem Beschlussvorschlag aufgeführten Straßen bzw. Straßenteile soll durch die Anordnung der Kostenspaltung die Grundlage geschaffen werden, den Erschließungsbeitrag für die bereits fertig gestellten, abspaltbaren Teileinrichtungen der Erschließungsanlagen selbstständig zu erheben. Lediglich die Kosten, für den in Teilbereichen noch ausstehenden Grunderwerb, fehlen für die Erhebung des Erschließungsbeitrages.
Alternative: Bei Verzicht auf eine Kostenspaltung verzögert sich die Heranziehung auf nicht absehbare Zeit. Für die Beitragspflichtigen erhöht sich dann wegen der fortlaufenden Kreditkosten der Beitrag.
Gesetzliche Grundlagen
Baugesetzbuch (BauGB) Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Wandlitz (Erschließungsbeitragssatzung)
Finanzielle Auswirkungen: Ja Nein
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt, dass für die nachstehend aufgeführten Erschließungsanlagen für die bezeichneten Teileinrichtungen selbständig erhoben wird:
„Siedlung An der Wildbahn“ Fahrbahn Entwässerungseinrichtungen Grünanlagen Beleuchtung
„Bonner- und Koblenzer Straße“ Fahrbahn Entwässerungseinrichtungen Grünanlagen Beleuchtung
Anlagen: |
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