Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2010-0233  

 
 
Betreff: Straßenausbau in der Siedlung "Ost" OT Stolzenhagen, 1. BA
Ergänzung Beleuchtungsanlage im Asterngrund
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Federführend:HB AL   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Stolzenhagen Vorberatung
30.08.2010 
Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
14.09.2010 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
20.09.2010 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
27.09.2010 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   

Gegenwärtig wird der grundhafte Ausbau der Straßen in der Siedlung „Ost“ durchgeführt
Begründung / Erläuterung

 

Gegenwärtig wird der grundhafte Ausbau der Straßen in der Siedlung „Ost“ durchgeführt. Dies beinhaltet sowohl den Straßenausbau als auch die Errichtung einer Beleuchtungsanlage.

 

Im Ausbaubeschluss zum ersten Bauabschnitt (BV-GV/2010-0195) wurde darüber hinaus festgelegt, die Straßenbeleuchtung entlang des gesamten Asterngrundes zu errichten.

Daher wurden die Planungsunterlagen erweitert und den betreffenden Anliegern anhand der Entwurfsplanung, vorgestellt und erläutert. Das Protokoll ist in der Anlage beigefügt. Es ist geplant die gleichen oder gleichwertigen Lampen wie in den Siedlungsgebieten „West“, „Hildebrand“ und „Stolzenfels“, den Leuchtentyp „Sarah“ zu verwenden. Der Lichtpunktabstand wird durchschnittlich 32 m betragen. Die Leuchten im Asterngrund werden, von der Nelkengasse bis zur Abbiegung auf der südlichen Seite und ca. ab der Hausnummer 12 auf der westlichen Straßenseite aufgestellt.

 

Die Errichtung von Beleuchtungsanlagen ist beitragspflichtig. Die ermittelten Investitionskosten für die Errichtung der Beleuchtungsanlage in der gesamten Siedlung „Ost“ betragen voraussichtlich 70.000,00 €. Die Kosten verteilen sich zu 65% auf die Anlieger und zu 35 % auf die Gemeinde.

Daraus ergibt sich ein umzulegender Aufwand für die Anlieger in Höhe von ca. 0,50 € pro qm anrechenbare Grundstücksfläche.

 

Nach dem Beitragsrecht liegt die Entscheidung über den Ausbau einer Straße sowie die Art der Herstellung im Ermessen der Gemeinde. Das Ermessen wird mit dem vorliegenden Beschluss ausgeübt.

 

Gesetzliche Grundlagen

 

Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG)

Gemeindeordnung (GO)

Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06)

Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB)

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:                 Ja   Nein

 

 

o              Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

455.000,00

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

295.000,00

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

jährl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

 

 

jährl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

 

 

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

 

o              Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

 

 

 

o              Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

2010

54100.07.002

785200

520.000,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1.       Mit dem Straßenausbau in der Siedlung „Ost“ 1. BA, die Straßenbeleuchtung entlang des gesamten Asterngrundes zu errichten.

2.       Die Errichtung der Beleuchtungsanlage ist beitragspflichtig. Die ermittelten Gesamtkosten betragen ca. 70 T€. Gemäß Satzung wurden die Anlieger über die Baumaßnahme informiert. Der voraussichtliche Beitragssatz beträgt 0,50 €/m² anrechenbarer Grundstücksfläche.

3.       Die Errichtung der Beleuchtungsanlage ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen.

Anlagen:

Anlagen:

 

Protokoll zur Einwohnerversammlung am 08.06.2010

 

 

 

 

Thema:              Errichtung einer Beleuchtungsanlage im Asterngrund ab Gartengasse

OT Stolzenhagen Siedlung „Ost“

 

Anwesend:              10 Anwohner

 

                            Herr Gabbert                                          Ortsvorsteher OT Stolzenhagen

                            Frau Brandt,                                          Planungsbüro WATIPLAN GmbH

                            Herr Fahrendholz                            Ingenieurbüro Elektroanlagen

                            Herr Stumpf, Herr Pöplau              Bauamt Wandlitz

 

 

Herrn Gabbert begrüßt die Anwesenden und stellt Frau Brandt vom Ingenieurbüro, Herrn Fahrendholz als Fachplaner sowie Herr Stumpf und Herr Pöplau vom Bauamt vor. In dieser Informationsveranstaltung soll den Anwohnern die Planung für die Errichtung der Straßenbeleuchtung in dem betreffenden Straßenabschnitt im Asterngrund vorgestellt werden.

 

Herr Stumpf erläutert anhand des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStG), die rechtlichen Rahmenbedingungen der Baumaßnahme und informiert über die Zuständigkeit und die abschließende Verantwortlichkeit der Gemeinde. Die Haltbarkeit der Beleuchtungsanlage ist auf 30 Jahre konzipiert. Er weist darauf hin, dass die Planungsunterlagen den zuständigen Fachbehörden zur Stellungnahme vorgelegt werden.

 

Da aus bau- und planungsrechtlichen Gründen das Gesamtvorhaben in zwei Bauabschnitte geteilt werden musste, wurde ein erster Bauabschnitt bis zum Asterngrund / Gartengasse gebildet. Mit dem Ausbaubeschluss des ersten Bauabschnittes wurde von der Gemeindevertretung vorgeschlagen, die Straßenbeleuchtung entlang des gesamten Asterngrundes zu errichten. Der betreffende Bauabschnitt wird nach der Einwohnerversammlung in einem Ausbaubeschluss im Ortsbeirat Stolzenhagen, im Bauausschuss und im Haupt- Finanzausschuss in öffentlichen Sitzungen beraten. Abschließend entscheidet die Gemeindevertretung im September über die Durchführung der Baumaßnahme.

 

Anhand der Entwurfsplanung wird von Herrn Fahrendholz das Bauvorhaben vorgestellt und erläutert.

 

·         Der Lageplan zur Beleuchtungsanlage wird den Anliegern als „Tischvorlage“ zur Kenntnis gegeben, damit sie sich über die geplanten Lampenstandorte informieren können.

·         Es ist vorgesehen die gleichen oder gleichwertigen Lampen zu verwenden wie in den Siedlungsgebieten „West“, „Hildebrand“ und „Stolzenfels“. Bogenleuchte „Sarah“, Farbe Moosgrün.

·         Diese Leuchten sollen im gesamten Siedlungsgebiet zur Anwendung kommen. Der Abstand zwischen den Lampen wird durchschnittlich 32 m betragen.

·         Es ist geplant die Leuchten, im Bereich zwischen der Gartengasse bis zur Abbiegung, auf der südlichen Straßenseite und weiterführend bis zum Bauende auf der westlichen Straßenseite aufzustellen. Die Lichtpunkthöhe soll 4,50 m betragen.

·         Vorbehaltlich der Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung ist es vorgesehen, die Beleuchtungsanlage im Zuge des ersten Bauabschnittes zu errichten.

·         Mit den Arbeiten am ersten Bauabschnitt soll Mitte August dieses Jahres begonnen werden. Über den genauen Baubeginn und Bauablauf werden die Anwohner von der Baufirma, per Postwurfsendung, informiert.

 

Nachfolgend werden die Anwohner über die Kosten und die zu erwartenden Anliegerbeiträge aus der Baumaßnahme informiert.

 

 

 

 

 

·         Zunächst wird darauf verwiesen, dass die Beitragsberechnung nach dem sogenannten Wirklichkeitsprinzip erfolgt. Das bedeutet, dass die Berechnung der Beiträge auf der Grundlage der tatsächlich entstandenen Kosten vorgenommen wird. Die heutige Information basiert auf die Kostenermittlung aus der Entwurfsplanung die naturgemäß mit einem gewissen Unsicherheitsfaktor behaftet ist.

·         Die Höhe der Investitionskosten für die Errichtung der Beleuchtungsanlage im gesamten Siedlungsgebiet beträgt ca. 69.760,00 €. Der anzurechnende Anliegerbeitrag beträgt 65% der Investitionskosten. Daraus ergibt sich ein umzulegender Aufwand für die Anlieger von ca. 0,50 € pro anrechenbarer Grundstücksfläche.

·         Es wird erläutert, dass eine genaue Kostenfeststellung erst nach Abschluss der Baumaßnahme ermittelt werden kann.

 

Es wurden im Anschluss verschiedene Fragen erörtert:

 

·         Es wird über die Notwendigkeit der drei Lampenstandorte in der Abbiegung diskutiert. Möglicherweise ist hier eine Einsparung von einer Lampe gegeben. Vom Elektroplaner wird in diesem Bereich die Lichtpunktberechnung noch einmal konkretisiert.

·         Nach Aussage verschiedener Anlieger soll im gesamten Siedlungsgebiet schon ein Beleuchtungskabel mit der Trinkwasserleitung verlegt worden sein. Davon hat weder das Planungsbüro noch das Bauamt Kenntnis. Der Sachverhalt wird mit der weiterführenden Planung, vom Ingenieurbüro Fahrendholz, geprüft werden.

 

 

Abschließend wird von einigen Anwesenden die Gelegenheit wahrgenommen, sich über die mögliche Fortführung des Straßenausbaus zu informieren. Es wird angezweifelt, dass ein zweiter Bauabschnitt in absehbarer Zeit erfolgen wird.

 

Für eventuell später auftretende Fragen wird darauf verwiesen, dass man sich nach vorheriger Terminabsprache, im Bauamt über den jeweiligen Planungsstand informieren kann.