Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 21.06.2010 die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB zum Um- und Anbau des Strandrestaurants Wandlitz, Vorlage-Nr.: BV-HA/2010-0110 abgelehnt.
Gemäß § 55 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) beanstandete der Bürgermeister diesen Beschluss fristgemäß.
Die Beanstandung hat aufschiebende Wirkung. Soweit der Beschluss nicht erneut gefasst wird, gilt der Beschluss zur Vorlage BV-HA/2010-0110 als aufgehoben.
Nach § 55 Abs. 2 BbgKVerf trifft die Gemeindevertretung die Entscheidung über die Beanstandung einschließlich der erneuten Beschlussfassung.
Die Abstimmungen haben namentlich zu erfolgen.
Die Begründung ist der beiliegenden Anlage zu entnehmen.
Gesetzliche Grundlagen § 55 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt,
1. der Beanstandung des Bürgermeisters zum Beschluss BV-HA/2010-0110 zuzustimmen.
2. der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB zum Um- und Anbau des Strandrestaurants Wandlitz auf dem Grundstück in der Gemarkung Wandlitz, Prenzlauer Chaussee 154, Flur 4, Flurstück 1732 zuzustimmen.
Anlagen: Begründung Beschlussvorlage: BV-HA/2010-0110
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