Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-Ob/2010-0047  

 
 
Betreff: Straßenbau " Straße an der Feuerwehr" im OT Prenden
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Ob
Verfasser:Turner, Franz
Federführend:HB AL   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Prenden Entscheidung
31.05.2010 
Sitzung des Ortsbeirates Prenden ungeändert beschlossen   

Das Ingenieurbüro WATIPLA GmbH wurde mit den Planungsleistungen in den Leistungsphasen 3 – 5 zum Straßenbau „Straße an der Feu
Begründung / Erläuterung

Das Ingenieurbüro WATIPLA GmbH wurde mit den Planungsleistungen in den Leistungsphasen 3 – 5 zum Straßenbau „Straße an der Feuerwehr“ im OT Prenden beauftragt.

 

Nach den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) handelt es sich um eine angebaute Anliegerstraße mit überwiegender Erschließungsfunktion.

Die Straße dient der nördlichen Umfahrung des Feuerwehrgebäudes. Über diese Fahrbahn werden 5 Wohngrundstücke erschlossen.

Es ist vorgesehen, die unbefestigten Zufahrten zu pflastern und zwei Gehwegzugänge zu schaffen. Der hierfür anfallende Aufwand ist nach der gemeindlichen Grundstückzufahrtensatzung (GZS) kostenerstattungspflichtig. Entsprechend den vorliegenden Erfahrungswerten beträgt der voraussichtliche Kostensatz ca. 60 – 70 Euro pro m² gepflasterter Fläche.

Im Zuge der Fahrbahnsanierung erfolgt ebenfalls eine Anpassung der vorhandenen gepflasterten Zufahrt für die Feuerwehr, die ebenfalls in Pflasterbauweise erfolgt.

Die Umfahrung der Feuerwehr fungiert zudem als Bushaltestelle und Buswendeschleife. Durch die vorhandenen Platzverhältnisse wird diese als Einbahnstraße geplant.

 

Die zu reparierende Straßenlänge beträgt 56,80 m mit einer Breite von 3,50 m. Zur Dorfstraße hin erfolgen trichterförmige Aufweitungen.

Die Fahrbahnentwässerung wird über neu anzulegende Entwässerungsrigolen realisiert. Dazu werden hinter der Feuerwehr Hochborde und Straßeneinläufe vorgesehen, die das anfallende Regenwasser sammeln und den Rigolenkörpern außerhalb der Straße zuführen.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

Gemeindeordnung, Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG)

Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06)

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:            Ja 

 

 

o      Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Straßenbau, Zufahrten, Straßenentwässerung)

42.500,00

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zufahrten)

 5.500,00

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

jährl. laufende Haushaltsbelastung aus AbschreibungenStraßenbelag o. Aufl. ARAP

30

1.233,33

jährl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

 

 

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

 

o    Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

 

 

 

o      Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

2010

54100.522100

 

32.000,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

Der Ortsbeirat beschließt den Straßenbau „Straße an der Feuerwehr“ im OT Prenden einschließlich der Herstellung der Grundstückzufahrten.

Für die Erhebung des Kostenersatzes soll ein entsprechender Ausbaubeschluss vorbereitet werden.

Anlagen:

Anlagen:

Die Planungsunterlagen werden zur Sitzung vorgelegt.