Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Das Ingenieurbüro WATIPLA GmbH wurde mit den
Planungsleistungen in den Leistungsphasen 3 – 5 zum Straßenbau „Straße an der
Feuerwehr“ im OT Prenden beauftragt. Nach den Richtlinien für
die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) handelt es sich um eine angebaute
Anliegerstraße mit überwiegender Erschließungsfunktion. Die Straße dient der nördlichen Umfahrung des Feuerwehrgebäudes. Über
diese Fahrbahn werden 5 Wohngrundstücke erschlossen. Es ist vorgesehen, die unbefestigten Zufahrten zu pflastern und zwei
Gehwegzugänge zu schaffen. Der hierfür anfallende Aufwand ist nach der gemeindlichen
Grundstückzufahrtensatzung (GZS) kostenerstattungspflichtig. Entsprechend den
vorliegenden Erfahrungswerten beträgt der voraussichtliche Kostensatz ca. 60 –
70 Euro pro m² gepflasterter Fläche. Im Zuge der Fahrbahnsanierung erfolgt ebenfalls eine Anpassung der
vorhandenen gepflasterten Zufahrt für die Feuerwehr, die ebenfalls in
Pflasterbauweise erfolgt. Die Umfahrung der Feuerwehr fungiert zudem als Bushaltestelle und
Buswendeschleife. Durch die vorhandenen Platzverhältnisse wird diese als Einbahnstraße
geplant. Die zu reparierende
Straßenlänge beträgt 56,80 m mit einer Breite von 3,50 m. Zur Dorfstraße hin
erfolgen trichterförmige Aufweitungen. Die Fahrbahnentwässerung
wird über neu anzulegende Entwässerungsrigolen realisiert. Dazu werden hinter
der Feuerwehr Hochborde und Straßeneinläufe vorgesehen, die das anfallende
Regenwasser sammeln und den Rigolenkörpern außerhalb der Straße zuführen. Gesetzliche Grundlagen Gemeindeordnung, Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) Finanzielle Auswirkungen: Ja o Investitionen,
Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge
und Aufwendungen (wenn nicht
Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung
von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss: Der Ortsbeirat beschließt den Straßenbau „Straße an
der Feuerwehr“ im OT Prenden einschließlich der Herstellung der
Grundstückzufahrten. Für die Erhebung des Kostenersatzes soll ein
entsprechender Ausbaubeschluss vorbereitet werden. Anlagen: Die Planungsunterlagen werden zur Sitzung vorgelegt. |
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