Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Gemäß
Haushaltsplan der Gemeinde Wandlitz stehen dem Ortsteil Prenden 2.500,00 €
(Haushaltsstelle 28120/531802) zur Förderung von örtlichen Vereinen und Verbänden,
bevorzugt in den Bereichen Kultur, Heimatpflege, Jugendarbeit, Behinderten- und
Seniorenbetreuung zur Verfügung. Von den
insgesamt 2.500,00 € zur Verfügung stehenden Fördermittel sind 900,00 € bereits
mit Vorlage Nummer BV-Ob/2010-0036 festgeschrieben, so dass noch über die
Vergabe von 1.600,00 € zu entscheiden ist. Bei der
Festlegung der Höhe von Zuschüssen an die antragstellenden Vereine und Verbände
ist zu beachten, dass aus den insgesamt zur Verfügung stehenden Mitteln
außerdem die Zuwendung für die jährliche Weihnachtsfeier für die Senioren und
die Jubilare (ab dem 70. Geburtstag) für den Zeitraum Januar bis Dezember 2010
und für weitere kulturelle Veranstaltungen des Ortes zu gewähren sind. Die
Entscheidung über die Höhe der noch zur Verfügung stehenden Fördermittel ist im
Protokoll festzuhalten. Gesetzliche
Grundlagen Hauptsatzung
der Gemeinde Wandlitz i. V. m. § 46 Abs. 4 der Brandenburgischen
Kommunalverfassung Richtlinie
der Gemeinde Wandlitz über die Vergabe von Zuschüssen für die Förderung von
Kunst, Kultur und Heimatpflege Finanzielle
Auswirkungen: Ja o Investitionen,
Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung
der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge
und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen,
Investitionszuschüsse)
o Veräußerung
von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung
im Haushalt
Beschluss: Der
Ortsbeirat Prenden beschließt die Verwendung der noch zur Verfügung stehenden
Fördermittel in Höhe von 1.600,00 € |
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