Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Das Plangebiet umfasst ca. 43 ha und befindet sich an der südlichen Gemarkungsgrenze zwischen der Bundesstraße B 109 im Westen und der Blumenstraße im Osten. Bei der Erstellung des Bebauungsplanes ist das städtebauliche Konzept (Konversionsplanung) vom Oktober 2009 gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch zu berücksichtigen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes werden folgende Planungsziele angestrebt: - Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung - Schaffung von Planungs- und Baurecht für das Areal, insbesondere Anpassung an den Flächennutzungsplan der Gemeinde Wandlitz - Klärung der erforderlichen Erschließung - Berücksichtigung der Belange des Denkmalschutzes - Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege Gesetzliche Grundlagen §§ 1 ff Baugesetzbuch (BauGB) § 2 (2) Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) Finanzielle Auswirkungen:
nein Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt
Veranschlagung im Haushalt (bei Investitionen, Erwerb
von Sachanlagevermögen und Investitionszuschüssen nur die Auszahlungskonten
angeben)
Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen,
Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Ehemalige Landespolizeischule“ in der Gemeinde Wandlitz, Gemarkung Basdorf. Der Geltungsbereich ist der Anlage zu entnehmen. Anlagen: Geltungsbereich des Bebauungsplanes (Flurkartenauszug im M 1: 5.000)
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||