Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Bei dem „Wochenendhausgebiet Berliner Feld“ handelt es sich um eine unvermessene Teilfläche des sogenannten Berliner Feldes in Lanke, Flur 6, Flurstück 34/3 (teilweise) sowie um das Flurstück 34/1 (teilweise). Es ist ein durch den Eigentümer parzelliertes Gebiet, welches ca. in den 70 -er Jahren mit Wochenendhäusern durch die jeweiligen Nutzer bebaut wurde. Ein großes Konfliktpotenzial ist dahingehend entstanden, dass durch die Nutzer überwiegend illegal Garagen und Nebengebäude errichtet wurden, die nach der allgemeinen und auch im konkreten Einzelfall entschiedenen Rechtsprechung in einem Wochenendhausgebiet ohne planerische Festsetzungen nicht möglich sind. Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan des Ortsteils Lanke ist der Plangebietsbereich als Sonderbaufläche Wochenendhausgebiet dargestellt. Im derzeitig in Aufstellung befindlichen Gesamtflächennutzungsplan wurde diese Darstellung entsprechend übernommen. Der Bebauungsplan ist notwendig, um den Pächtern die Errichtung, z.T. auch schon von vorhandenen, baulichen Nebenanlagen wie Garagen, Carports und Schuppen zu ermöglichen. Zudem ist es in diesem Zusammenhang erforderlich, die maximale Größe der zulässigen Wochenendhäuser zu bestimmen.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes steht der gemeindlichen Entwicklung nicht entgegen, da Siedlungsflächen der Gemeinde nicht berührt werden und die Geltungsbereichsfläche immer als Sonderbaufläche Wochenendhausgebiet vorgesehen war. Ein Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch ist ein geeignetes und notwendiges Instrument zur erforderlichen Sicherung und Steuerung der städtebaulichen Entwicklung des Gebietes. Die Aufstellung des Bebauungsplanes für den in der Anlage gekennzeichneten Bereich dient der:
Darstellungen im Flächennutzungsplan und
Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Mit dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen. Gesetzliche Grundlagen § 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) §§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch ( BauGB) Finanzielle Auswirkungen: Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt
Veranschlagung im Haushalt (bei Investitionen, Erwerb
von Sachanlagevermögen und Investitionszuschüssen nur die Auszahlungskonten
angeben)
Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen,
Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: 1. Für das Areal der Gemarkung Lanke, Flur 6 , Flurstück 34/3 (teilweise) sowie das Flurstück 34/1 (teilweise) ist ein Bebauungsplan für ein Sondergebiet Wochenendhausgebiet aufzustellen. Der beigefügte Flurkartenauszug ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Nach den Zielen der Raumordnung und Landesplanung ist anzufragen. 3. Eine frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung ist durchzuführen. 4. Mit dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen, der zum Ziel hat, die Gemeinde von sämtlichen Planungs- und Erschließungskosten freizustellen. Als Planungsziele werden - die Schaffung von Planungs- und Baurecht für eine Sondergebiet ( Wochenendhausgebiet), - die Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung, - die Klärung der erforderlichen Erschließung und - die Klärung der notwendigen Eingriffe und der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen angestrebt. Anlagen:
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