Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2010-0169  

 
 
Betreff: Bebauungsplan "Wochenendhausgebiet Berliner Feld", Ortsteil Lanke, Flur 6, Flurstücke 34/1 (teilweise) und 34/3 (teilweise)
Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Bornkessel, Katrin
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Lanke Vorberatung
23.02.2010 
Sitzung des Ortsbeirates Lanke ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
09.03.2010 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
15.03.2010 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen     
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
25.03.2010 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:

Gesetzliche Grundlagen
Begründung / Erläuterung

Bei dem „Wochenendhausgebiet Berliner Feld“ handelt es sich um eine unvermessene Teilfläche des sogenannten Berliner Feldes in Lanke, Flur 6, Flurstück 34/3 (teilweise) sowie um das Flurstück 34/1 (teilweise). Es ist ein durch den Eigentümer parzelliertes Gebiet, welches ca. in den 70 -er Jahren mit Wochenendhäusern durch die jeweiligen Nutzer bebaut wurde. Ein großes Konfliktpotenzial ist dahingehend entstanden, dass durch die Nutzer überwiegend illegal Garagen und Nebengebäude errichtet wurden, die nach der allgemeinen und auch im konkreten Einzelfall entschiedenen Rechtsprechung in einem Wochenendhausgebiet ohne planerische Festsetzungen nicht möglich sind.

 

Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan des Ortsteils Lanke ist der Plangebietsbereich als Sonderbaufläche Wochenendhausgebiet dargestellt. Im derzeitig in Aufstellung befindlichen Gesamtflächennutzungsplan wurde diese Darstellung entsprechend übernommen.

 

Der Bebauungsplan ist notwendig, um den Pächtern die Errichtung, z.T. auch schon von vorhandenen, baulichen Nebenanlagen wie Garagen, Carports und Schuppen zu ermöglichen. Zudem ist es in diesem Zusammenhang erforderlich, die maximale Größe der zulässigen Wochenendhäuser   zu bestimmen.

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes steht der gemeindlichen Entwicklung nicht entgegen, da Siedlungsflächen der Gemeinde nicht berührt werden und die Geltungsbereichsfläche immer als Sonderbaufläche Wochenendhausgebiet vorgesehen war.

Ein Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch ist ein geeignetes und notwendiges Instrument zur erforderlichen Sicherung und Steuerung der städtebaulichen Entwicklung des Gebietes.

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes für den in der Anlage gekennzeichneten Bereich dient der:

  • Schaffung von Planungs- und Baurecht für Nebenanlagen,
  • Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung,
  • Sicherung und Steuerung der städtebaulichen Entwicklung des Areals entsprechend den 

      Darstellungen im Flächennutzungsplan und

  • Klärung der notwendigen Eingriffe und der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen.

 

Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.   

Mit dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen. 

 

Gesetzliche Grundlagen

§ 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

§§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch ( BauGB)

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:           ja nein

 

Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

 

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

 

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

jährl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen

 

 

jährl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

 

 

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt (bei Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen

und Investitionszuschüssen nur die Auszahlungskonten angeben)

Nein

Jahr

Produktkonto

Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1. Für das Areal der Gemarkung Lanke, Flur 6 , Flurstück    34/3 (teilweise) sowie  das

    Flurstück 34/1 (teilweise) ist ein  Bebauungsplan für ein Sondergebiet Wochenendhausgebiet

    aufzustellen.             

    Der beigefügte Flurkartenauszug ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2. Nach den Zielen der Raumordnung und Landesplanung ist anzufragen.

 

3. Eine frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung ist durchzuführen.

 

4. Mit dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen, der zum Ziel hat, die 

    Gemeinde von sämtlichen Planungs- und Erschließungskosten freizustellen.

 

Als Planungsziele werden

-         die Schaffung von Planungs- und Baurecht für eine Sondergebiet

       ( Wochenendhausgebiet),

-         die Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung,

-         die Klärung der erforderlichen Erschließung und

-         die Klärung der notwendigen Eingriffe und der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen

angestrebt.

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Anlagen:  
  Nr. Name