Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bernau hat in ihrer Sitzung am 03.12.09 den Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes gebilligt und zur Offenlage und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Planverfahren sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB bestimmt. Der Plan ist während des Auslegungszeitraumes 11.1.10 bis 12.2.10) unter www.stadtverwaltung@bernau-bei-berlin.de einsehbar. Zudem ist der Planentwurf dem Beschluss unter www.wandlitz.de digital beigefügt. Die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme endet bereits am 01.02.2010. Nach Prüfung der Unterlagen durch das Bauamt ist festzustellen, dass keine planerischen Konflikte zwischen den Planungsabsichten der Stadt Bernau und der Gemeinde Wandlitz zu erkennen sind. Gesetzliche Grundlagen § 2 Baugesetzbuch § 3 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz Finanzielle Auswirkungen: nein Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt
Veranschlagung im Haushalt (bei Investitionen, Erwerb
von Sachanlagevermögen und Investitionszuschüssen nur die Auszahlungskonten
angeben)
Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen,
Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
Mitteilung Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt zur Kenntnis, dass zum Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bernau (Stand August 2009) keine Hinweise und Anregungen vorgebracht wurden. Anlagen:
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