Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Das Ziel der Gestaltungsatzung bestand darin, das charakteristische Dorfbild in seinen Grundzügen und gestalterischen Eigenarten der Details zu erhalten und durch bestimmte Festlegungen von architektonisch- gestalterischen Grundsätzen weiter zu entwickeln. Mit den Festlegungen in der Gestaltungssatzung sollte bewirkt werden, dass sich Erhaltungsmaßnahmen, Um-, An- und Neubauten in die historische Umgebung einfügen und das historische Dorf Zerpenschleuse mit seinem unverwechselbaren Charakter für Bewohner und Besucher erhalten bleibt. Auf Grund der Vielzahl von Nachfragen zu Abweichungsanträgen von der Gestaltungssatzung wird die Möglichkeit in Betracht gezogen, diese durch die Änderung der Gestaltungssatzung zu entschärfen und den heute möglichen bzw. geforderten technischen Vorschriften anzupassen. Zu dem beigefügten Vor-Entwurf der überarbeiteten Gestaltungssatzung wird insbesondere der Ortsbeirat Zerpenschleuse um Detailabstimmung mit dem Bauamt gebeten. Gesetzliche Grundlagen § 81 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) §§ 2 und 3 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg ( BbgKVerf) §§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz Finanzielle Auswirkungen:
nein Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt
Veranschlagung im Haushalt (bei Investitionen, Erwerb
von Sachanlagevermögen und Investitionszuschüssen nur die Auszahlungskonten
angeben)
Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen,
Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, dass eine Änderung der Gestaltungssatzung des Ortsteils Zerpenschleuse durchgeführt werden soll und beauftragt die Gemeindeverwaltung, das erforderliche Verfahren durchzuführen. Anlagen: - Gegenüberstellung Gestaltungssatzung v. 1999/ 1. Änderung –Entwurf- v. Dez. 2009 mit Begründung
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