Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2009-0163  

 
 
Betreff: Änderung der Gestaltungssatzung für den Ortsteil Zerpenschleuse in der Gemeinde Wandlitz
- Einleitungsbeschluss-
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Lenken, KerstinAktenzeichen:Z 61 0100
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Zerpenschleuse Vorberatung
11.01.2010 
Sitzung des Ortsbeirates Zerpenschleuse ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
26.01.2010 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
01.02.2010 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
11.02.2010 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Gestaltungssatzung Gegenüberstellung

Das Ziel der Gestaltungsatzung bestand darin, das charakteristische Dorfbild in seinen Grundzügen und gestalterischen Eigenarten der Details zu erhalten und durch bestimmte Festlegungen von architektonisch- gestalterischen Grundsätzen weiter zu entwicke
Begründung / Erläuterung

Das Ziel der Gestaltungsatzung bestand darin, das charakteristische Dorfbild in seinen Grundzügen und gestalterischen Eigenarten der Details zu erhalten und durch bestimmte Festlegungen  von architektonisch- gestalterischen Grundsätzen weiter zu entwickeln. Mit den Festlegungen in der Gestaltungssatzung sollte bewirkt werden, dass sich Erhaltungsmaßnahmen, Um-, An- und Neubauten in die historische Umgebung einfügen und das historische Dorf Zerpenschleuse mit seinem unverwechselbaren Charakter für Bewohner und Besucher erhalten bleibt.

 

Auf Grund der Vielzahl von Nachfragen zu Abweichungsanträgen von der Gestaltungssatzung wird die Möglichkeit in Betracht gezogen, diese durch die Änderung der Gestaltungssatzung zu entschärfen und den heute möglichen bzw. geforderten technischen Vorschriften anzupassen.

 

Zu dem beigefügten Vor-Entwurf der überarbeiteten Gestaltungssatzung wird insbesondere der Ortsbeirat Zerpenschleuse um Detailabstimmung mit dem Bauamt gebeten.

 

 

 

Gesetzliche Grundlagen

§ 81 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)

§§ 2 und 3 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg ( BbgKVerf)

§§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:           nein

 

Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

 

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

 

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

jährl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen

 

 

jährl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

 

 

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt (bei Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen

und Investitionszuschüssen nur die Auszahlungskonten angeben)

Nein

Jahr

Produktkonto

Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, dass eine Änderung der Gestaltungssatzung des Ortsteils Zerpenschleuse durchgeführt werden soll und beauftragt die Gemeindeverwaltung, das erforderliche Verfahren durchzuführen.

Anlagen:

Anlagen:

- Gegenüberstellung Gestaltungssatzung v. 1999/ 1. Änderung –Entwurf- v. Dez. 2009

   mit Begründung 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Gestaltungssatzung Gegenüberstellung (70 KB)