Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Die Gemeindevertretung Panketal hat in ihrer Sitzung am 28.09.09 den Vorentwurf des Flächennutzungsplanes gebilligt und zur Offenlage und Beteiligung im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 BauGB bestimmt. Der Plan ist während des Auslegungszeitraumes unter www.panketal.de/Aktuelles einsehbar. Die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme endet am 11.01.2010. Nach Prüfung der Unterlagen durch das Bauamt ist festzustellen, dass keine planerischen Konflikte zwischen den Planungsabsichten der Gemeinde Panketal und der Gemeinde Wandlitz zu erkennen sind. Gesetzliche Grundlagen § 2 Baugesetzbuch § 3 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz Finanzielle Auswirkungen: Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt
Veranschlagung im Haushalt (bei Investitionen, Erwerb
von Sachanlagevermögen und Investitionszuschüssen nur die Auszahlungskonten
angeben)
Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen,
Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
Mitteilung Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt zur Kenntnis, dass zum Entwurf des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Panketal (Stand 09/ 2009) keine Hinweise und Anregungen vorgebracht wurden. |
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