Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Die Gemeindevertretung Wandlitz hat in ihrer Sitzung am 01.10.2009 mit Beschluss- Nr. BV- GV/ 2009- 0115 beschlossen, die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes „Breitscheidstraße / B 109“ durchzuführen und die betroffenen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen. Die erneute öffentliche Auslegung wurde ortsüblich bekannt gemacht und fristgerecht in der Zeit vom 26. Oktober bis zum 09. November 2009 durchgeführt. Es wurden der Landkreis Barnim und der Eigentümer schriftlich zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert und von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt. Die Untere Naturschutzbehörde des Landkreis Barnim hat sich geäußert. Eine Stellungnahme des Eigentümers blieb aus. Die Stellungnahme aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ist als Anlage beigefügt. Bürger gaben keine Stellungnahme ab. Gesetzliche Grundlagen §§ 1 (7), 3 (2) und 4 (2) Baugesetzbuch (BauGB) § 2 (2) Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) §§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz Finanzielle Auswirkungen: nein Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt
Veranschlagung im Haushalt (bei Investitionen, Erwerb
von Sachanlagevermögen und Investitionszuschüssen nur die Auszahlungskonten
angeben)
Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen,
Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
Beschluss: Die in der Anlage enthaltene Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde vom 13.11.2009 wird zur Kenntnis genommen. Daraus ergibt sich kein Abwägungsbedarf. Anlagen: Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde
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