Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2009-0148  

 
 
Betreff: Überführung der "Kommunalen Arbeitsgemeinschaft Region Heidekrautbahn " in einen Verein
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Peter, Gisela
Federführend:HA_Hauptamt   
Beratungsfolge:
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
24.11.2009 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
30.11.2009 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
10.12.2009 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   

Am 26
Begründung / Erläuterung

Die Gemeinde Wandlitz ist Mitglied in der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft (KAG) „Region Heidekrautbahn“. 

Die regionale Zusammenarbeit hat sich bewährt und soll in geänderter Form als Verein weitergeführt werden. Wesentlicher Vorteil der Vereinsgründung ist die Erlangung einer Rechtspersönlichkeit: Ein eingetragener Verein ist eine juristische Person des privaten Rechts und damit vollrechtsfähig. Dagegen ist die KAG in ihrer bisherigen Form ein bloßer Zusammenschluss einer Solidargemeinschaft ohne Rechtspersönlichkeit und ohne verbindliche Außenwirkung.

 

Als Verein kann die KAG ohne bevollmächtigten Außenvertreter u.a. eigene Geschäfte tätigen, Projekte selbst umsetzen, Fördermittel beantragen, als Arbeitgeber fungieren, Kooperationsverträge abschließen und Mitglied in anderen Organisationen werden.

 

Die Vor- und Nachteile der Vereinsgründung sind in der Mitgliederversammlung der KAG am 17.06.2009 diskutiert worden. Anschließend haben sich die KAG-Mitglieder innerhalb ihres jeweiligen Wirkungskreises intern über die Vereinsgründung beraten. Es wurden auch die rechtlichen Folgen und mögliche Risiken (z.B. hinsichtlich Haftungsfragen) abgeklärt.

 

Im Ergebnis hat sich das Leitungsgremium der KAG am 02.09.2009 einstimmig dafür ausgesprochen, die KAG ab 2010 in einen Verein überführen zu wollen.

 

 

Die Vorlage beinhaltet die Mitgliedschaft in dem neu zu gründenden Verein unter folgenden Voraussetzungen:

§         Die Vereinsgründung ist zum Jahreswechsel 2009/10 vorgesehen. Über den Vereinsnamen ist noch zu entscheiden.

 

§         Es soll der Eintrag in das Vereinsregister erfolgen. Hierdurch trifft die „Organhaftung“ in Kraft (der Verein haftet grundsätzlich mit seinem Vereinsvermögen).

 

§         Mitglied im Verein können natürliche und juristische Personen werden.

 

§         Für die Eintragung in das Vereinsregister ist die Satzung von mindestens sieben Personen zu unterzeichnen. Die Gemeinde Wandlitz wirkt als Gründungsmitglied an der Aufstellung der Vereinssatzung mit, die ihr derzeit als Entwurf vorliegt und deren Grundzüge bereits abgestimmt sind. Weitere beabsichtige Gründungsmitglieder sind die Gemeinden Marienwerder, Schorfheide und Mühlenbecker Land, die Städte Oranienburg und Liebenwalde, die Niederbarnimer Eisenbahngesellschaft und Herr Dietmar Seefeldt (Vorsitzender der bisherigen KAG).

 

§         Die Aufgaben der bisherigen KAG bleiben durch die Vereinsgründung im Wesentlichen unverändert. Übergeordnetes Vereinsziel ist die „Förderung der koordinierten nachhaltigen Regionalentwicklung in der Region entlang der Heidekrautbahn“.

 

§         Der Verein wird ausschließlich gemeinnützige Zwecke verfolgen. Laut aktuellem Entwurf der Vereinsatzung gibt sich der Verein folgende Ziele und Aufgaben:

-        gemeinsame Entwicklung von Langzeitstrategien der Regionalentwicklung unter Berücksichtigung der vorhandenen Potenziale und der Heidekrautbahn als das verbindende Element

-        Steuerung und Stärkung der Zusammenarbeit sowie der Organisation des Abstimmungsprozesses mit den Mitgliedern zur Erfüllung des Vereinszwecks

-        Identifizierung und Unterstützung von Schlüsselmaßnahmen mit Initialwirkung für eine nachhaltige Regionalentwicklung

-        Aufbau regionaler Partnerschaften zur gemeinsamen Entwicklung innovativer Projektansätze, die einer nachhaltige Regionalentwicklung dienen

-        Umsetzung übergeordneter, vernetzender Maßnahmen mit ausstrahlender Wirkung auf die Region

-        Steigerung des Bekanntheitsgrades der Region „Heidekrautbahn“.

 

§         Die Mittel des Vereins werden nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet.

 

§         Der jährliche Mitgliedsbeitrag für den Verein entspricht dem bisherigen Mitgliedsbeitrag für die KAG „Region Heidekrautbahn“ und ist im Haushaltsplan eingestellt. Danach werden kommunale Gebietskörperschaften 51 Cent je Einwohner entrichten.

 

§         Über die Ausübung des Stimmrechts der juristischen Personen ist bisher noch keine Einigkeit getroffen worden. Das Stimmrecht sollte sich an der Höhe des Mitgliedsbeitrages orientieren. Ein denkbarer Maßstab wäre, das  Mitglieder kommunaler Gebietskörperschaften je 1.000 Einwohner eine Stimme erhalten.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

§28, Abs. 2 Nr. 24 BbgKVerf

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:           ja

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

 

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

ca. 10.500

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

 

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

   Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

1.)       Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz hebt den Beschluss Nr. 03/2004-06 vom 26.02.2004 über die Vertretung der Gemeinde Wandlitz und der Ortsteile in der KAG „Region Heidekrautbahn“ auf.

2.)       Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die Mitgliedschaft der Gemeinde Wandlitz in dem neu zu gründenden Verein, der aus der bisherigen KAG „Region Heidekrautbahn“ hervorgeht.

3.)       Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz bevollmächtigt den Bürgermeister als künftigen Vertreter der Gemeinde in der KAG, die derzeit in Aufstellung befindliche Vereinssatzung mitzugestalten und als Gründungsmitglied zu unterzeichnen.