Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Die Gemeinde Wandlitz
ist Mitglied in der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft (KAG) „Region
Heidekrautbahn“. Die
regionale Zusammenarbeit hat sich bewährt und soll in geänderter Form als
Verein weitergeführt werden. Wesentlicher Vorteil der Vereinsgründung ist die
Erlangung einer Rechtspersönlichkeit: Ein eingetragener Verein ist eine
juristische Person des privaten Rechts und damit vollrechtsfähig. Dagegen ist
die KAG in ihrer bisherigen Form ein bloßer Zusammenschluss einer
Solidargemeinschaft ohne Rechtspersönlichkeit und ohne verbindliche
Außenwirkung. Als
Verein kann die KAG ohne bevollmächtigten Außenvertreter u.a. eigene Geschäfte
tätigen, Projekte selbst umsetzen, Fördermittel beantragen, als Arbeitgeber
fungieren, Kooperationsverträge abschließen und Mitglied in anderen
Organisationen werden. Die
Vor- und Nachteile der Vereinsgründung sind in der Mitgliederversammlung der
KAG am 17.06.2009 diskutiert worden. Anschließend haben sich die KAG-Mitglieder
innerhalb ihres jeweiligen Wirkungskreises intern über die Vereinsgründung
beraten. Es wurden auch die rechtlichen Folgen und mögliche Risiken (z.B.
hinsichtlich Haftungsfragen) abgeklärt. Im
Ergebnis hat sich das Leitungsgremium der KAG am 02.09.2009 einstimmig dafür
ausgesprochen, die KAG ab 2010 in einen Verein überführen zu wollen. Die Vorlage
beinhaltet die Mitgliedschaft in dem neu zu gründenden Verein unter folgenden
Voraussetzungen: §
Die
Vereinsgründung ist zum Jahreswechsel 2009/10 vorgesehen. Über den Vereinsnamen
ist noch zu entscheiden. §
Es
soll der Eintrag in das Vereinsregister erfolgen. Hierdurch trifft die
„Organhaftung“ in Kraft (der Verein haftet grundsätzlich mit seinem
Vereinsvermögen). §
Mitglied
im Verein können natürliche und juristische Personen werden. §
Für
die Eintragung in das Vereinsregister ist die Satzung von mindestens sieben
Personen zu unterzeichnen. Die Gemeinde Wandlitz wirkt als Gründungsmitglied an
der Aufstellung der Vereinssatzung mit, die ihr derzeit als Entwurf vorliegt
und deren Grundzüge bereits abgestimmt sind. Weitere beabsichtige
Gründungsmitglieder sind die Gemeinden Marienwerder, Schorfheide und
Mühlenbecker Land, die Städte Oranienburg und Liebenwalde, die Niederbarnimer
Eisenbahngesellschaft und Herr Dietmar Seefeldt (Vorsitzender der bisherigen
KAG). §
Die
Aufgaben der bisherigen KAG bleiben durch die Vereinsgründung im Wesentlichen
unverändert. Übergeordnetes Vereinsziel ist die „Förderung der koordinierten nachhaltigen Regionalentwicklung in der
Region entlang der Heidekrautbahn“. §
Der
Verein wird ausschließlich gemeinnützige Zwecke verfolgen. Laut aktuellem
Entwurf der Vereinsatzung gibt sich der Verein folgende Ziele und Aufgaben: -
gemeinsame
Entwicklung von Langzeitstrategien der Regionalentwicklung unter
Berücksichtigung der vorhandenen Potenziale und der Heidekrautbahn als das
verbindende Element -
Steuerung
und Stärkung der Zusammenarbeit sowie der Organisation des Abstimmungsprozesses
mit den Mitgliedern zur Erfüllung des Vereinszwecks -
Identifizierung
und Unterstützung von Schlüsselmaßnahmen mit Initialwirkung für eine
nachhaltige Regionalentwicklung -
Aufbau
regionaler Partnerschaften zur gemeinsamen Entwicklung innovativer
Projektansätze, die einer nachhaltige Regionalentwicklung dienen -
Umsetzung
übergeordneter, vernetzender Maßnahmen mit ausstrahlender Wirkung auf die
Region -
Steigerung
des Bekanntheitsgrades der Region „Heidekrautbahn“. §
Die
Mittel des Vereins werden nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet. §
Der
jährliche Mitgliedsbeitrag für den Verein entspricht dem bisherigen
Mitgliedsbeitrag für die KAG „Region Heidekrautbahn“ und ist im Haushaltsplan
eingestellt. Danach werden kommunale Gebietskörperschaften 51 Cent je Einwohner
entrichten. §
Über
die Ausübung des Stimmrechts der juristischen Personen ist bisher noch keine
Einigkeit getroffen worden. Das Stimmrecht sollte sich an der Höhe des
Mitgliedsbeitrages orientieren. Ein denkbarer Maßstab wäre, das Mitglieder kommunaler
Gebietskörperschaften je 1.000 Einwohner eine Stimme erhalten. Gesetzliche Grundlagen §28, Abs. 2 Nr. 24 BbgKVerf Finanzielle
Auswirkungen: ja
Beschluss: 1.)
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz hebt den Beschluss Nr. 03/2004-06 vom
26.02.2004 über die Vertretung der Gemeinde Wandlitz und der Ortsteile in der
KAG „Region Heidekrautbahn“ auf. 2.)
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die Mitgliedschaft der
Gemeinde Wandlitz in dem neu zu gründenden Verein, der aus der bisherigen KAG
„Region Heidekrautbahn“ hervorgeht. 3.)
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz bevollmächtigt den Bürgermeister als
künftigen Vertreter der Gemeinde in der KAG, die derzeit in Aufstellung
befindliche Vereinssatzung mitzugestalten und als Gründungsmitglied zu
unterzeichnen. |
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