Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Nach dem Kindertagesstättengesetz (KitaG) des Landes
Brandenburg haben Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Versetzung
in die fünfte Schuljahrgangsstufe einen Rechtsanspruch auf Erziehung, Bildung,
Betreuung und Versorgung in Kindertagesstätten. Bedarfserfüllend können für Kinder bis zum vollendeten dritten
Lebensjahr und für Kinder im Grundschulalter auch Kindertagespflege,
Spielkreise, integrierte Ganztagsangebote von Schule und Kindertagesbetreuung
oder andere Angebote sein, wenn sie der familiären Situation der Kinder
Rechnung tragen Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr und Kinder der
fünften und sechsten Schuljahrgangsstufe haben einen Rechtsanspruch, wenn ihre
familiäre Situation, insbesondere die Erwerbstätigkeit, die häusliche
Abwesenheit wegen Erwerbssuche, die Aus- und Fortbildung der Eltern oder ein
besonderer Erziehungsbedarf Tagesbetreuung erforderlich macht. Kinder bis zum
vollendeten dritten Lebensjahr sollen auch nach Wegfall der
Anspruchsvoraussetzungen im Umfang der Mindestbetreuungszeit weiter betreut
werden. Per 31.12.2008 wurden 1.461 Kinder der
Gemeinde betreut, davon 224 Kinder im Krippenalter,
559 Kinder im Kindergartenalter und 678 Kinder im Hortalter. 177
Kinder wurden außerhalb der
Gemeinde betreut, davon 17 Krippenkinder, 61 Kindergartenkinder und 99
Hortkinder. Gleichzeitig wurden 50 Kinder aus anderen Gemeinden in unseren Einrichtungen betreut, davon 9 Krippenkinder, 21 Kindergartenkinder und 20 Hortkinder. Überwiegend stehen Kita- Plätze zum Schuljahreswechsel zur Verfügung, wenn also Kita-Kinder in die Schule und den Hort wechseln. Im laufenden Jahr können Kita-Plätze regelmäßig nur in Lanke oder Schönerlinde angeboten werden. Zum Beginn des Schuljahres im August wechseln diese Kinder dann überwiegend in die Kita aus deren Ortsteil sie kommen. In Basdorf, Klosterfelde und Wandlitz besteht derzeit keine Möglichkeit mehr, durch eine Erweiterung der Betriebserlaubnis befristet Kapazitäten zu schaffen. Hieraus ergab sich die Notwendigkeit den
Bedarf an Kinderbetreuungskapazitäten zur Erfüllung des Rechtsanspruchs gemäß
KitaG zu überprüfen. Zur Ermittlung des Bedarfs an Kita-Plätzen in
der Gemeinde Wandlitz wurden die Bevölkerungsentwicklung in ausgewählten
Altersgruppen (Anlage 1), Versorgungsgrad und Auslastung der Einrichtungen
(Anlage 2) betrachtet. Der
Versorgungsgrad der Altersgruppe 1-3 soll sich nach den Vorgaben des
Landkreises bis zum Jahr 2013 auf 52 % entwickeln. In der Gemeinde ist der
Versorgungsgrad für diese Altersgruppe bereits heute bei 71%. 94 % der
Kinder im Kindergartenalter und 64% der Kinder im Grundschulalter werden
betreut. Ziel ist es, den Versorgungsgrad zu halten und wenn möglich und
notwendig auch zu erhöhen.
Tabelle: Versorgungsgrad nach Einrichtungen
(siehe auch Anlage2) Die in der Gemeinde befindlichen Kitas haben
nachfolgende Kapazitäten:
Tabelle:
Kapazitäten der einzelnen KITA Einrichtung Der
Jahresauslastungsgrad der Krippen- und Kindergartenplätze wird anhand der
Belegung zu den Stichtagen nach KitaG ermittelt und stellt sich wie folgt dar: Basdorf
98,4% Klosterfelde
97,3 % Lanke
61,4 % Schönerlinde
84,3 % Schönwalde
99,4 % Wandlitz
bei 100 % Zerpenschleuse
87,7 % Zum Schuljahresbeginn 2009/10 konnten die Wartelisten in Basdorf, Klosterfelde und Wandlitz nicht vollständig abgebaut werden. Kita
Basdorf - 16 Kinder wurden nicht aufgenommen,
52 Anträge liegen bereits für eine Aufnahme in 2010 vor. Kita
Klosterfelde- 4 Anträge bis Ende 2009- für eine Aufnahme bis zum
Schuljahresbeginn 2010 liegen weitere 36 Anträge vor. Kita
Wandlitz- 7 Anträge bis Ende 2009 und weitere 58 Anträge bis September 2010. Erfahrungsgemäß werden weitere Anträge gestellt. Zurzeit
gibt es in der Gemeinde 785 Krippen- und Kindergartenplätze und 652 Hortplätze.
Auf einen höheren Bedarf an Hortplätzen kann durch eine Kapazitätserweiterung
und Doppelnutzung von Klassenräumen schnell reagiert werden. Eine Kapazitätserweiterung für Krippen- und Kindergartenplätze in den Kita-Gebäuden in Basdorf, Klosterfelde und Wandlitz ist nicht mehr möglich. Anhand der voraussichtlichen Bevölkerungsentwicklung kann der zukünftige Bedarf festgestellt werden. Wenn die zugrunde gelegten Annahmen des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg eintreffen, wird die Bevölkerungszahl im Land Brandenburg bis zum Jahr 2030 gegenüber 2006 um ca. 354 000 Personen (knapp 14 Prozent) zurückgehen und 2030 einen Stand von 2,194 Mio. Einwohnern erreichen. Die
Bevölkerungsprognose des Amtes für
Statistik erwartet für die Gemeinde Wandlitz für das Jahr 2030 einen Rückgang
der Bevölkerung auf 20.150 Einwohner, bis 2020 wird aber noch von einem
Bevölkerungszuwachs ausgegangen.
Tabelle: Annahme des Amtes für Statistik
Berlin-Brandenburg für die Gemeinde Wandlitz Für die Kita-Bedarfsplanung wurde
anhand von Trendanalysen ab 2005 die Geburten- und Bevölkerungsentwicklung für
den Planungszeitraum bis 2013 prognostiziert. Dabei wurde der demografischen
Entwicklung Rechnung getragen. Es wurden zwei verschiedene Entwicklungen des
Bevölkerungszuwachses untersucht,
ein unterer Korridor (Prognose auf Basis des Amtes für Statistik) und ein
oberer Korridor (Trendfortschreibung der vergangenen Jahre) der
Einwohnerentwicklung. Der für die weitere Planung angenommene Prognosewert
liegt dazwischen.
Tabelle: Bevölkerungsprognose
der Gemeinde Wandlitz (eigene Berechnung) Eine Betreuung von Kindern bis zur Vollendung
des 1. Lebensjahres gibt es zurzeit in keiner Einrichtung der Gemeinde. Deshalb
wird diese Altersgruppe bei der Versorgung mit Kita-Plätzen unberücksichtigt
gelassen. Der Bedarf nach Krippen- und Kindergartenplätzen entwickelt sich bis 2013 auf ca. 775 Plätze. Zu berücksichtigten ist, dass zum 31.12.2008 78 Kinder in anderen Einrichtungen außerhalb der Gemeinde betreut wurden. Die Anwahl einer anderen KITA außerhalb der Gemeinde kann zwei Ursachen haben: 1. Die KITA außerhalb der Gemeinde hat ein Betreuungskonzept, welches von den Eltern präferiert wird (beispielsweis Montessori) oder 2. Die Eltern haben zum gewünschten Zeitpunkt keinen Platz innerhalb der Gemeinde bekommen. Es wurde bei der weiteren Planung unterstellt, dass dauerhaft etwa 55 Kinder außerhalb der Gemeinde versorgt werden. Unberücksichtigt blieb bei der weiteren Planung, dass die Gemeinde im umgekehrten Fall auch eine Versorgungsfunktion für Kinder außerhalb der Gemeinde wahrnimmt. So sind derzeit etwa 30 Kinder aus anderen Gemeinden in unseren Einrichtungen in Betreuung. Darauf kann die Gemeinde Wandlitz aber nicht ihre Kapazität ausrichten, denn der Bedarf ist dauerhaft nicht gesichert. Vielmehr wird es auch zukünftig so sein, dass Kinder aus anderen Gemeinden aufgenommen werden können, wenn noch Kapazitäten frei sind. Dies gebietet schon allein die wirtschaftliche Notwendigkeit. Die nachfolgende Tabelle zeigt den prognostizierten Bedarf an KITA-Plätzen, die Kapazität der Einrichtung und daraus resultierende etwaige Bedarfsengpässe.
Tabelle: Bedarfsanalyse KITA-Einrichtungen im
KK-/KG-Bereich (Hort unberücksichtigt) Würde man die Kinder mit einbeziehen, die aus
anderen Gemeinden betreut werden, ergäbe sich folgende Gesamtsituation:
Tabelle: Bedarfsanalyse gesamt unter Berücksichtigung
der Kinder aus anderen Gemeinden Aufgrund des eigenen Versorgungsbedarfs und
vorhandener Wartelisten, die auch zum Schuljahreswechsel 2009/10 nicht abgebaut werden konnten,
wurde festgelegt, dass vorerst keine Krippen- und Kindergartenkinder aus
anderen Gemeinden aufgenommen werden.
Anhand der vorstehenden Übersicht werden bis
Ende 2009 voraussichtlich 775 Kinder aus der Gemeinde Wandlitz betreut, davon
721 innerhalb der Gemeinde. Bei einer Kapazität von 744 wären also 23 Plätze
nicht belegt. In den Jahren 2010 bis 2012 wird jedoch auch die Gesamtheit aller
KITA-Plätze nicht ausreichen, um den Bedarf zu befriedigen. Problematisch ist ferner, dass das Angebot
der KITA-Plätzen nicht dem örtlichen Bedarf entspricht. So gibt es freie
Kapazitäten in Lanke, Schönerlinde, Schönwalde und Zerpenschleuse. In Basdorf,
Wandlitz und Klosterfelde sind die Kapazitäten nicht ausreichend. Es besteht die Möglichkeit, zusätzliche
Kapazitäten da zu schaffen,
wo auch der Bedarf ist, um den Eltern unnötig lange Wege zu ersparen. Eine zeitliche Erhöhung der Kapazitäten für Krippen- und Kindergartenplätze kann kurzfristig durch die Beantragung einer befristeten Betriebserlaubnis für die Nutzung von zwei Klassenräumen in der Schule Basdorf gedeckt werden. Damit kann ohne großen Investitionsaufwand schnell auf den örtlichen Bedarf an weiteren 35 Kita-Plätzen reagiert werden. Die zwei vorhandenen Klassenräume im Erdgeschoss des ehemaligen Oberschulbereichs könnten dazu umfunktioniert werden. Notwendige Änderungen z.B. im Sanitärbereich müssen aber vorgenommen werden. Die Umbaukosten belaufen sich auf ca. 25.000 €. Gesetzliche Grundlagen § 12 Kita- Gesetz §
28, Abs.2 Nr. 19 BbgKVerf Finanzielle
Auswirkungen: ja
Beschluss: Die
Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die befristete
Umnutzung von zwei Klassenräumen im Erdgeschoss der Schule Basdorf (ehemaliger
Oberschulbereich) für die Betreuung von Kindern im Kindergartenalter. Die
notwendigen Umbauarbeiten sind vorzunehmen. Anlagen: Anlage 1- Bevölkerungsentwicklung in ausgewählten Altersgruppen Anlage
2- Versorgungsgrad nach Einrichtungen
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