Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2009-0142  

 
 
Betreff: Schaffung zusätzlicher Kita- Plätze im OT Basdorf
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Peter, Gisela
Federführend:HA_Hauptamt   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Basdorf Anhörung
11.11.2009 
Sitzung des Ortsbeirates Basdorf vertagt   
A3 Ausschuss für Bildung, Jugend, Kitas und Sport Vorberatung
23.11.2009 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend, Kitas und Sport vertagt   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
30.11.2009 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses geändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
10.12.2009 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1 -Bevölkerungsentwicklung in ausgewählten Altersgruppen
Anlage 2- Versorgungsgrad nach Einrichtungen Stand 2008

Nach dem Kindertagesstättengesetz (KitaG) des Landes Brandenburg haben Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Verse
Begründung / Erläuterung

 

Nach dem Kindertagesstättengesetz (KitaG) des Landes Brandenburg haben Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Versetzung in die fünfte Schuljahrgangsstufe einen Rechtsanspruch auf Erziehung, Bildung, Betreuung und Versorgung in Kindertagesstätten. Bedarfserfüllend können für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr und für Kinder im Grundschulalter auch Kindertagespflege, Spielkreise, integrierte Ganztagsangebote von Schule und Kindertagesbetreuung oder andere Angebote sein, wenn sie der familiären Situation der Kinder Rechnung tragen

Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr und Kinder der fünften und sechsten Schuljahrgangsstufe haben einen Rechtsanspruch, wenn ihre familiäre Situation, insbesondere die Erwerbstätigkeit, die häusliche Abwesenheit wegen Erwerbssuche, die Aus- und Fortbildung der Eltern oder ein besonderer Erziehungsbedarf Tagesbetreuung erforderlich macht. Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr sollen auch nach Wegfall der Anspruchsvoraussetzungen im Umfang der Mindestbetreuungszeit weiter betreut werden.

Per 31.12.2008 wurden 1.461 Kinder der Gemeinde betreut, davon 224 Kinder im Krippenalter, 559 Kinder im Kindergartenalter und 678 Kinder im Hortalter. 177 Kinder wurden außerhalb der Gemeinde betreut, davon 17 Krippenkinder, 61 Kindergartenkinder und 99 Hortkinder.

Gleichzeitig wurden 50 Kinder aus anderen Gemeinden in unseren Einrichtungen betreut, davon 9 Krippenkinder, 21 Kindergartenkinder und 20 Hortkinder.

 

Überwiegend stehen Kita- Plätze zum Schuljahreswechsel zur Verfügung, wenn also Kita-Kinder in die Schule und den Hort wechseln.

Im laufenden Jahr können Kita-Plätze regelmäßig nur in Lanke oder Schönerlinde angeboten werden. Zum Beginn des Schuljahres im August wechseln diese Kinder dann überwiegend in die Kita aus deren Ortsteil sie kommen.

 

In Basdorf, Klosterfelde und Wandlitz besteht derzeit keine Möglichkeit mehr, durch eine Erweiterung der Betriebserlaubnis befristet Kapazitäten zu schaffen.

 

Hieraus ergab sich die Notwendigkeit den Bedarf an Kinderbetreuungskapazitäten zur Erfüllung des Rechtsanspruchs gemäß KitaG zu überprüfen.

 

Zur Ermittlung des Bedarfs an Kita-Plätzen in der Gemeinde Wandlitz wurden die Bevölkerungsentwicklung in ausgewählten Altersgruppen (Anlage 1), Versorgungsgrad und Auslastung der Einrichtungen (Anlage 2) betrachtet.

 

Der Versorgungsgrad der Altersgruppe 1-3 soll sich nach den Vorgaben des Landkreises bis zum Jahr 2013 auf 52 % entwickeln. In der Gemeinde ist der Versorgungsgrad für diese Altersgruppe bereits heute bei 71%.

94 % der Kinder im Kindergartenalter und 64% der Kinder im Grundschulalter werden betreut. Ziel ist es, den Versorgungsgrad zu halten und wenn möglich und notwendig auch zu erhöhen.

 

 

 

2004

2005

2006

2007

2008

 

2013

Krippe

37,6%

42,2%

49,7%

66 %

71 %

71%

Kindergarten

96,6%

93,2%

90,5%

91 %

94 %

97%

Hort

55,7%

50,2%

54,8%

61 %

64 %

64%

Tabelle:  Versorgungsgrad nach Einrichtungen (siehe auch Anlage2)

 

Die in der Gemeinde befindlichen Kitas haben nachfolgende Kapazitäten:

 

Einrichtung

Kapazität lt. Betriebserlaubnis /Ausnahmeregelung

 

Basdorf

470- davon 215 Plätze KK/KG befristet bis 31.7.2011, dann 205 Plätze in Kita-Gebäude und 255 Hortplätze

Klosterfelde

230- davon  101 Plätze KK/KG , 10 Integrationsplätze KG und 119 Hortplätze

Lanke

35 für alle Altersgruppen  (KK/KG/ Hort)

Schönerlinde

56 für alle Altersgruppen  (KK/KG/ Hort)

Schönwalde

90 Plätze für KK/KG befristet bis 31.7.2010, dann 82 Plätze

Hort Wandlitz

260 Hortplätze, mit dem Umzug wird die Kapazität neu festgelegt

Kita Wandlitz

233 Plätze für KK/KG befristet bis 31.8.2010, dann 226 Plätze

Zerpenschleuse

63- davon 45 Plätze KK/KG und 18 Hortplätze, nach Neuerrichtung 44 Plätze mit Erweiterungsmöglichkeit auf 50 Plätze für alle Altersgruppen

Tabelle: Kapazitäten der einzelnen KITA Einrichtung

 

Der Jahresauslastungsgrad der Krippen- und Kindergartenplätze wird anhand der Belegung zu den Stichtagen nach KitaG ermittelt und stellt sich wie folgt dar:

Basdorf 98,4%

Klosterfelde 97,3 %

Lanke 61,4 %

Schönerlinde 84,3 %

Schönwalde 99,4 %

Wandlitz bei 100 %

Zerpenschleuse 87,7 %

 

Zum Schuljahresbeginn 2009/10 konnten die Wartelisten in Basdorf, Klosterfelde und Wandlitz nicht vollständig abgebaut werden.

Kita Basdorf - 16 Kinder wurden nicht aufgenommen, 52 Anträge liegen bereits für eine Aufnahme in 2010 vor.

Kita Klosterfelde- 4 Anträge bis Ende 2009- für eine Aufnahme bis zum Schuljahresbeginn 2010 liegen weitere 36 Anträge vor.

Kita Wandlitz- 7 Anträge bis Ende 2009 und weitere 58 Anträge bis September 2010.

Erfahrungsgemäß werden weitere Anträge gestellt.

 

Zurzeit gibt es in der Gemeinde 785 Krippen- und Kindergartenplätze und 652 Hortplätze. Auf einen höheren Bedarf an Hortplätzen kann durch eine Kapazitätserweiterung und Doppelnutzung von Klassenräumen schnell reagiert werden.

Eine Kapazitätserweiterung für Krippen- und Kindergartenplätze in den Kita-Gebäuden in Basdorf, Klosterfelde und Wandlitz ist nicht mehr möglich.

 

Anhand der voraussichtlichen Bevölkerungsentwicklung kann der zukünftige Bedarf festgestellt werden. Wenn die zugrunde gelegten Annahmen des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg  eintreffen, wird die Bevölkerungszahl im Land Brandenburg bis zum Jahr 2030 gegenüber 2006 um ca. 354 000 Personen (knapp 14 Prozent) zurückgehen und 2030 einen Stand von 2,194 Mio. Einwohnern erreichen.

Die Bevölkerungsprognose  des Amtes für Statistik erwartet für die Gemeinde Wandlitz für das Jahr 2030 einen Rückgang der Bevölkerung auf 20.150 Einwohner, bis 2020 wird aber noch von einem Bevölkerungszuwachs ausgegangen.

2006

2010

2015

2020

2030

Entwicklung 2006 gegen-über 2030

absolut

relativ

Personen

auf %

20.760

21.200

21.131

21.160

20.150

610

97,1

Tabelle: Annahme des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg für die Gemeinde Wandlitz

 

Für die Kita-Bedarfsplanung wurde anhand von Trendanalysen ab 2005 die Geburten- und Bevölkerungsentwicklung für den Planungszeitraum bis 2013 prognostiziert. Dabei wurde der demografischen Entwicklung Rechnung getragen. Es wurden zwei verschiedene Entwicklungen des Bevölkerungszuwachses  untersucht, ein unterer Korridor (Prognose auf Basis des Amtes für Statistik) und ein oberer Korridor (Trendfortschreibung der vergangenen Jahre) der Einwohnerentwicklung. Der für die weitere Planung angenommene Prognosewert liegt dazwischen.

 

2009

2010

2011

2012

2013

Gesamtbevölkerung

20.881

21.015

21.112

21.229

21.316

Geburten

133

130

130

132

133

1-3 Jahre

300

296

301

298

300

3-6,5 Jahre

609

621

598

590

580

6,5-12,5 Jahre

1.102

1.129

1.153

1.171

1.211

Tabelle: Bevölkerungsprognose der Gemeinde Wandlitz (eigene Berechnung)

 

Eine Betreuung von Kindern bis zur Vollendung des 1. Lebensjahres gibt es zurzeit in keiner Einrichtung der Gemeinde. Deshalb wird diese Altersgruppe bei der Versorgung mit Kita-Plätzen unberücksichtigt gelassen.

 

Der Bedarf nach Krippen- und Kindergartenplätzen entwickelt sich bis 2013 auf ca. 775 Plätze. Zu berücksichtigten ist, dass zum 31.12.2008 78 Kinder in anderen Einrichtungen außerhalb der Gemeinde betreut wurden. Die Anwahl einer anderen KITA außerhalb der Gemeinde kann zwei Ursachen haben: 1. Die KITA außerhalb der Gemeinde hat ein Betreuungskonzept, welches von den Eltern präferiert wird (beispielsweis Montessori) oder 2. Die Eltern haben zum gewünschten Zeitpunkt keinen Platz innerhalb der Gemeinde bekommen. Es wurde bei der weiteren Planung unterstellt, dass dauerhaft etwa 55 Kinder außerhalb der Gemeinde versorgt werden.

Unberücksichtigt blieb bei der weiteren Planung, dass die Gemeinde im umgekehrten Fall auch eine Versorgungsfunktion für Kinder außerhalb der Gemeinde wahrnimmt. So sind derzeit etwa 30 Kinder aus anderen Gemeinden in unseren Einrichtungen in Betreuung. Darauf kann die Gemeinde Wandlitz aber nicht ihre Kapazität ausrichten, denn der Bedarf ist dauerhaft nicht gesichert. Vielmehr wird es auch zukünftig so sein, dass Kinder aus anderen Gemeinden aufgenommen werden können, wenn noch Kapazitäten frei sind. Dies gebietet schon allein die wirtschaftliche Notwendigkeit.

Die nachfolgende Tabelle zeigt den prognostizierten Bedarf an KITA-Plätzen, die Kapazität der Einrichtung und daraus resultierende etwaige Bedarfsengpässe. 

 

 

2009

2010

2011

2012

2013

KITA Basdorf

 

 

 

 

 

Bedarf

215

220

225

222

222

Kapazität

215

215

205

205

205

Bedarf unbefriedigt

0

5

20

17

17

 

 

 

 

 

 

KITA Klosterfelde

 

 

 

 

 

Bedarf

120

118

113

115

117

Kapazität

111

111

111

111

111

Bedarf unbefriedigt

9

7

2

4

6

 

 

 

 

 

 

KITA Lanke

 

 

 

 

 

Bedarf

25

27

28

28

27

Kapazität

35

35

35

35

35

Bedarf unbefriedigt

-10

-8

-7

-7

-8

 

 

 

 

 

 

KITA Schönerlinde

 

 

 

 

 

Bedarf

34

35

38

42

44

Kapazität

56

56

56

56

56

Bedarf unbefriedigt

-22

-21

-18

-14

-12

 

 

 

 

 

 

KITA Schönwalde

 

 

 

 

 

Bedarf

83

80

74

73

61

Kapazität

90

82

82

82

82

Bedarf unbefriedigt

-7

-2

-8

-9

-21

 

 

 

 

 

 

KITA Wandlitz

 

 

 

 

 

Bedarf

236

244

235

225

228

Kapazität

233

226

226

226

226

Bedarf unbefriedigt

3

18

9

-1

2

 

 

 

 

 

 

KITA Zerpenschleuse

 

 

 

 

 

Bedarf

28

31

25

25

22

Kapazität

45

29

29

29

29

Bedarf unbefriedigt

-17

2

-4

-4

-7

 

 

 

 

 

 

Gesamt

 

 

 

 

 

Bedarf

740

756

737

728

721

Kapazität

785

754

744

744

744

Bedarf unbefriedigt

-45

2

-7

-16

-23

Tabelle: Bedarfsanalyse KITA-Einrichtungen im KK-/KG-Bereich (Hort unberücksichtigt)

 

Würde man die Kinder mit einbeziehen, die aus anderen Gemeinden betreut werden, ergäbe sich folgende Gesamtsituation:

 

2009

2010

2011

2012

2013

Bedarf eigene Kinder

740

756

737

728

721

Kinder aus anderen Gemeinden

30

30

25

20

10

Bedarf gesamt

770

786

762

748

731

Kapazität

785

754

744

744

744

Bedarf unbefriedigt unter Berücksichtigung der Kinder aus anderen Gemeinden

-15

32

18

4

-13

Tabelle: Bedarfsanalyse gesamt unter Berücksichtigung der Kinder aus anderen Gemeinden

 

Aufgrund des eigenen Versorgungsbedarfs und vorhandener Wartelisten, die auch zum Schuljahreswechsel  2009/10 nicht abgebaut werden konnten, wurde festgelegt, dass vorerst keine Krippen- und Kindergartenkinder aus anderen Gemeinden aufgenommen werden. 

Anhand der vorstehenden Übersicht werden bis Ende 2009 voraussichtlich 775 Kinder aus der Gemeinde Wandlitz betreut, davon 721 innerhalb der Gemeinde. Bei einer Kapazität von 744 wären also 23 Plätze nicht belegt. In den Jahren 2010 bis 2012 wird jedoch auch die Gesamtheit aller KITA-Plätze nicht ausreichen, um den Bedarf zu befriedigen.

 

Problematisch ist ferner, dass das Angebot der KITA-Plätzen nicht dem örtlichen Bedarf entspricht. So gibt es freie Kapazitäten in Lanke, Schönerlinde, Schönwalde und Zerpenschleuse. In Basdorf, Wandlitz und Klosterfelde sind die Kapazitäten nicht ausreichend.

 

Es besteht die Möglichkeit, zusätzliche Kapazitäten da zu schaffen, wo auch der Bedarf ist, um den Eltern unnötig lange Wege zu ersparen.

 

Eine zeitliche Erhöhung der Kapazitäten für Krippen- und Kindergartenplätze kann kurzfristig durch die Beantragung einer befristeten Betriebserlaubnis für die Nutzung von zwei Klassenräumen in der Schule Basdorf gedeckt werden. Damit kann ohne großen Investitionsaufwand schnell auf den örtlichen Bedarf an weiteren 35 Kita-Plätzen reagiert werden.

Die zwei vorhandenen Klassenräume im Erdgeschoss des ehemaligen Oberschulbereichs könnten dazu umfunktioniert werden. Notwendige Änderungen z.B. im Sanitärbereich müssen aber vorgenommen werden. Die Umbaukosten belaufen sich auf ca. 25.000 €.

Gesetzliche Grundlagen

§ 12 Kita- Gesetz

§ 28, Abs.2 Nr. 19 BbgKVerf

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:           ja

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

25.000

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

 

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

2010

25.000

36510.521101

   Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die befristete Umnutzung von zwei Klassenräumen im Erdgeschoss der Schule Basdorf (ehemaliger Oberschulbereich) für die Betreuung von Kindern im Kindergartenalter. Die notwendigen Umbauarbeiten sind vorzunehmen.

Anlagen:

Anlagen:

Anlage 1- Bevölkerungsentwicklung in ausgewählten Altersgruppen 

Anlage 2- Versorgungsgrad nach Einrichtungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 -Bevölkerungsentwicklung in ausgewählten Altersgruppen (19 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2- Versorgungsgrad nach Einrichtungen Stand 2008 (5 KB)