Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Der Antragsteller beabsichtigt auf dem Scheunendach in der Forststraße1 auf der Südseite zum Kanal eine Photovoltaikanlage zu errichten. Die Dachhaut der Scheune besteht aus anthraziten Tonziegeln. Aus diesem Grund werden Photovoltaikmodule in schwarzer Farbe zur Anwendung kommen. Die Anlage ist vom öffentlichen Raum aus sichtbar, somit ist die Beantragung der Zulassung einer Abweichung von § 6 (9) der Gestaltungssatzung erforderlich. Die Zulassung der Abweichung ist städtebaulich vertretbar. Gesetzliche Grundlagen §§ 2 und 3 Kommunalverfassung §§ 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gem. Wandlitz Gestaltungssatzung Zerpenschleuse Finanzielle Auswirkungen:
nein
Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt seine Zustimmung zur Abweichung von der Festsetzung der Gestaltungssatzung, dass - Sonnenkollektoren, Solarenergie- und Photovoltaikanlagen an Dach- oder Außenwandflächen nur auf der Hofseite von Gebäuden zulässig sind. ( § 6 (9) Dachaufbauten)
Anlagen: Flurkartenauszug Lageplan Ansicht/ Längsschnitt Querschnitt
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