Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-HA/2009-0070  

 
 
Betreff: Zulassung einer Abweichung von der Gestaltungssatzung Zerpenschleuse
Gemarkung Zerpenschleuse, Flur 4, Flurstück 153
Errichtung einer Photovoltaikanlage
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage A1
Verfasser:Lenken, KerstinAktenzeichen:Z 6340009/09
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Zerpenschleuse Vorberatung
09.11.2009 
Sitzung des Ortsbeirates Zerpenschleuse ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
24.11.2009 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Entscheidung
30.11.2009 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage zur BV_HA_2009_0070

Der Antragsteller beabsichtigt auf dem Scheunendach in der Forststraße1 auf der Südseite zum Kanal eine Photovoltaikanlage zu errichten
Begründung / Erläuterung

 

Der Antragsteller beabsichtigt auf dem Scheunendach in der Forststraße1 auf der Südseite zum Kanal eine Photovoltaikanlage zu errichten. Die Dachhaut der Scheune besteht aus anthraziten Tonziegeln. Aus diesem Grund werden Photovoltaikmodule in schwarzer Farbe zur Anwendung kommen. Die Anlage ist vom öffentlichen Raum aus sichtbar, somit ist die Beantragung der Zulassung einer Abweichung von § 6 (9) der Gestaltungssatzung erforderlich.

Die Zulassung der Abweichung ist städtebaulich vertretbar.

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§§ 2 und 3 Kommunalverfassung

§§ 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gem. Wandlitz

Gestaltungssatzung Zerpenschleuse

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:           nein

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

 

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

 

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

   Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

Beschluss:

 

 

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt seine Zustimmung zur Abweichung von der Festsetzung der Gestaltungssatzung, dass

 

-         Sonnenkollektoren, Solarenergie- und Photovoltaikanlagen an Dach- oder

Außenwandflächen nur auf der Hofseite von Gebäuden zulässig sind. ( § 6 (9) Dachaufbauten)

      

Anlagen:

Anlagen:

 

Flurkartenauszug

Lageplan

Ansicht/ Längsschnitt

Querschnitt

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zur BV_HA_2009_0070 (320 KB)