Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Die Gemeindevertretung Wandlitz hat in ihrer Sitzungen am 13.12.2007 mit Beschluss-Nr. BV-GV/ 2007-0631 beschlossen, die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes „Ferienhausgebiet an der Seespitze“ für den Ortsteil Stolzenhagen durchzuführen und die betroffenen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen. Die erneute öffentliche Auslegung wurde ortsüblich bekannt gemacht und fristgemäß in der Zeit vom 30.06.2008 bis zum 31.07. 2008 durchgeführt. Es wurden 14 Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden/ Ämter schriftlich zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert und von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt. 10 Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden/ Ämter haben sich geäußert, 4 davon brachten Hinweise und Anregungen hervor. Drei Bürger/-Innen gaben ebenfalls Stellungnahmen ab. Die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung sind in den Abwägungsunterlagen protokolliert. Gesetzliche Grundlagen §§ 3,4,4a BauGB § 2 Abs. 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Finanzielle Auswirkungen: ja
nein
Beschluss: Die Gemeindevertretung Wandlitz nimmt die in der Anlage aufgeführten Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen der beteiligten Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung ( Bürgerbeteiligung) zum o.g. Satzungsentwurf zur Kenntnis und bestätigt die Abwägungsvorschläge a)
als Einzelbeschlüsse mit der Eintragung des
Abstimmungsergebnisses im Abwägungsprotokoll
oder b) als Beschluss in Blockabstimmung Die Gemeindeverwaltung Wandlitz wird beauftragt, sicherzustellen, dass die Abwägungsvorschläge in den Entwurf der Satzung eingearbeitet werden. Anlagen:
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