Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2009-0129  

 
 
Betreff: Entwurf Bebauungsplan "Ferienhausgebiet an der Seespitze", Gemeinde Wandlitz, Ortsteil Stolzenhagen
Abwägungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Bornkessel, Katrin
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Stolzenhagen Vorberatung
09.11.2009 
Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
24.11.2009 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
30.11.2009 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
10.12.2009 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Abwägungsprotokoll_FHGebiet_Stolzenh_10_2009
Erforderliche Änderungen

Die Gemeindevertretung Wandlitz hat in ihrer Sitzungen am 10
Begründung / Erläuterung

Die Gemeindevertretung Wandlitz hat in ihrer Sitzungen am   13.12.2007 mit Beschluss-Nr. BV-GV/ 2007-0631 beschlossen, die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes „Ferienhausgebiet an der Seespitze“ für den Ortsteil Stolzenhagen durchzuführen und die betroffenen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

 

Die erneute öffentliche Auslegung wurde ortsüblich bekannt gemacht und fristgemäß in der Zeit vom 30.06.2008 bis zum 31.07. 2008 durchgeführt. Es wurden   14 Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden/ Ämter schriftlich zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert und von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt.

 

10 Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden/ Ämter haben sich geäußert, 4 davon brachten Hinweise und Anregungen hervor. Drei Bürger/-Innen gaben ebenfalls Stellungnahmen ab.

 

Die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung sind in den Abwägungsunterlagen protokolliert.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

§§ 3,4,4a BauGB

§ 2 Abs. 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:           ja nein

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

 

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

 

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

2009

3000,-

610.60460

   Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Wandlitz nimmt die in der Anlage aufgeführten Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen der beteiligten Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung ( Bürgerbeteiligung) zum o.g. Satzungsentwurf zur Kenntnis und bestätigt die Abwägungsvorschläge

 

a)      als Einzelbeschlüsse mit der Eintragung des Abstimmungsergebnisses im Abwägungsprotokoll                                               

 

oder

 

b)       als Beschluss in Blockabstimmung            

 

Die Gemeindeverwaltung Wandlitz wird beauftragt, sicherzustellen, dass die Abwägungsvorschläge in den Entwurf der Satzung eingearbeitet werden.

 

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Abwägungsprotokoll_FHGebiet_Stolzenh_10_2009 (85 KB)    
Anlage 2 2 Erforderliche Änderungen (7 KB)