Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2009-0128  

 
 
Betreff: Errichtung einer Beleuchtungsanlage in der Mühlenbecker Straße, OT Schönerlinde
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Herzog, Lutz
Federführend:HB AL Beteiligt:HB AL
    K_Kämmerei
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Schönerlinde Vorberatung
09.11.2009 
Sitzung des Ortsbeirates Schönerlinde ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
24.11.2009 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
30.11.2009 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
10.12.2009 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:

Die gegenwärtigste vorhandene Beleuchtungsanlage besteht aus Betonmasten der E
Begründung / Erläuterung

Die gegenwärtige vorhandene Beleuchtungsanlage besteht aus Betonmasten der E.ON e.dis AG Diese Betonmasten weisen Risse auf. Die Standsicherheit ist für die weiteren Jahre nicht gewährleistet. Nach Aussage der E.ON e.dis AG liegt das Mastalter bei mehr als 30 Jahren. Die im Einsatz befindlichen HQL- Leuchten haben einen geringen Leuchtenwirkungsgrad. Es ist kein optimaler Reflektor zur Lichtlenkung vorhanden, d. h, es ergeben sich hohe Energiekosten.

Auf Grund der Vorschaltkonstruktion und der offenen Bauform ist eine hohe Verschleißrate vorhanden.

 

Es entsprechen weder die Lichtpunktabstände, die Beleuchtungsstärke, die Blendung noch die

Lichtfarben bzw. Farbwiedergabe der EN 13201 bzw. den einschlägigen Richtlinien.

 

Aus diesen Gründen ist die Erneuerung der Beleuchtungsanlage  notwendig.

 

Dazu ist vom Ingenieurbüro Fahrendholz eine Planung erstellt worden. Diese umfasst die Herstellung der Beleuchtungsanlage in der Mühlenbecker  Straße vom Einmündungsbereich zur Straßenführung  An der Reitbahn, entlang der  L 305 bis zur Einmündung Alter Heerweg sowie der Abschnitt von der Einmündung L305 bis zu Mühlenbecker Str. 27.

 

Zur Herstellung werden folgende zwei Varianten vorgeschlagen:

 

Variante 1

 

Die gesamte Anlage wird mit dem Lampentyp Lisa 1401 bestückt. Die Gesamtherstellungskosten betragen 85.000 €.

Alle Lampen werden mit der Möglichkeit einer Dimmung ausgerüstet, so dass die Anlage in den Nachtstunden mit einem reduzierten Energieverbrauch betrieben werden kann.

 

Variante 2

 

Innerhalb der Ortsdurchfahrt der L 305 und im Bereich von der Einmündung L305 bis zu Mühlenbecker Str. 27 wird der Lampentyp Lisa 1401 verwendet.

Außerhalb der Ortsdurchfahrt sollen technische Leuchten errichtet werden. Die geschätzten Herstellungskosten betragen 82.900 €.

Innerorts werden die Lampen wie bei Variante 1 geschaltet.

Außerorts erfolgt nach der Dimmungszeit die Abschaltung der Leuchten.

 

In straßenausbaubeitragsrechtlicher Hinsicht sind vier Abschnitte zu bilden (Anlage 1):

 

1. Abschnitt:

(Anliegerstraße)   Der erste Abschnitt  beginnt in Höhe der Hausnummer Mühlenbecker Str. 27    

                             und endet in Höhe der  Einmündung L305.

 

2. Abschnitt:         

( Hauptverkehrsstraße)

                             Der zweite Abschnitt beginnt an der Einmündung L305 und erstreckt sich

                             entlang der L 305 bis zum Grenzstein für die Ortsdurchfahrt

 

 

 

3. Abschnitt   

(Gemeindeverbindungsstraße)

                             Der dritte Abschnitt erstreckt sich entlang des außerörtlichen Teiles der L 305,

                             vom Grenzstein der Ortsdurchfahrt bis zur Eisenbahnbrücke

 

4. Abschnitt: 

( Hauptverkehrstraße)

                            Der vierte Abschnitt umfasst den Bereich von der Eisenbahnbrücke bis zur

                            Einmündung des Alten Heerweges.

 

 

Der Bereich entlang der L 305 außerhalb der Ortsdurchfahrt ist eine Gemeindeverbindungsstraße. Gemäß § 2 Abs. 3 Nr.2 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Wandlitz vom 20.04.2004 sind die Kosten für den Ausbau einer solchen Straße  nicht beitragsfähig.

 

 

Auf der Grundlage der vorliegenden Kostenschätzung wurde- ohne grundstücksbezogene

Berücksichtigung der baulichen Nutzung und der anrechenbaren Fläche – eine überschlägige

Ermittlung der Anliegerbeiträge vorgenommen:

 

Abschnitt 1 : Der voraussichtlich umzulegende Aufwand beträgt ca. 9.600 €.

                      Es wurden 14 beitragspflichtige Grundstücke ermittelt, so dass die durch-

                      schnittliche Beitragshöhe ca. 690 € beträgt.

 

Abschnitt 2 : Der ermittelte Beitragsfähige Aufwand beträgt 4.500 €.

                      In diesem Abschnitt sind 2 großflächige, beitragspflichtige Grundstücke vorhanden,

                      so dass die durchschnittliche Beitragshöhe 2.250 € pro Grundstück beträgt.

 

Abschnitt 4 : Für den Abschnitt 4 wurde ein umzulegender Aufwand von 16.100 € ermittelt.   

                      Es liegen 20 beitragpflichtige Grundstücke in diesem Abschnitt Somit beträgt  der

                      durchschnittliche Beitragssatz pro Grundstück 805 €.

 

 

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

Brandenburgisches Straßengesetz

Gemeindeordnung

Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG über Erschließungsmaßnahmen

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:           ja

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

85.000

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

 

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

   Vermögenshaushalt

 

2009

85.000

67000.94072

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Wandlitz fasst folgenden Beschluss:

 

 

1. Auf Grundlage der Planung des Ingenieurbüros Fahrendholz vom 12.10.2009 ist in der  

    Mühlenbecker Straße eine Beleuchtungsanlage herzustellen.

    Von den vorgeschlagenen Varianten soll Variante 1 oder 2 zur Anwendung gelangen.

    Die ausgewählte Variante wird im Sitzungsprotokoll festgehalten.

 

 

2. Es werden nach § 8 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche

    Maßnahmen der Gemeinde Wandlitz vom 24.04.2004, 4 Abschnitte gemäß Anlage 1 gebildet.

 

 

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Anlage 1 :  Plan Abschnittsbildung

 

Anlage 2 :  Lagepläne für Variante 1 und 2

Anlagen:  
  Nr. Name