Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Im
bestehenden Leistungsvertrag mit dem Landkreis Barnim, dem Kreisverband Soziale
Dienste AWO Bernau und der Gemeinde Wandlitz ist geregelt, dass für die
Sicherstellung von Jugend- und Freizeiteinrichtungen in der Gemeinde
Wandlitz 9,00 €/ pro Kind und
Jugendlichen im Alter von 6 bis 18
Jahren durch den Landkreis bereitgestellt werden. Diese Mittel sind für
Betriebs- und Unterhaltungskosten einzusetzen. Der
Gemeinde liegt ein Antrag vom Freundeskreis Conradinum e.V. auf Übernahme von
Miet- und Betriebskosten für den Band- und Probenraum und den Jugendraum im
Mehrgenerationenhaus (MGH) vor. Das
MGH wird im Juli 2009 eröffnet. Der
Band- und Probenraum hat eine Fläche von 50 m² und der Jugendraum von 40 m².
Für den Verein kommt für den Band- und Jugendraum eine monatliche Mietlast von
510,00 € ab Bezugsdatum in Anrechnung (4,00 € Miete und 2,00 € Betriebs-und
Nebenkosten). Die
durchschnittlichen Betriebskosten
der vorhandenen Jugendräume in Basdorf, Schönerlinde und Klosterfelde die durch
die Gemeinde Wandlitz auch bezuschusst werden betragen 2,84 €/m². Da
das Mehrgenerationenhaus ein Neubau ist und unter Einhaltung der neuen
energetischen Anforderungen errichtet wurde, wird vorgeschlagen 75% der
durchschnittlichen Betriebskosten für Jugendräume als Zuschuss für den Jugend-
und Bandprobenraum im Mehrgenerationenhaus zur Verfügung zu stellen (90 m²x
2,13 € =191,70 €). Gesetzliche Grundlagen § 46, Abs. 4 BbgKVerf Hauptsatzung der
Gemeinde Wandlitz Richtlinie der Gemeinde
Wandlitz über die Vergabe von Zuschüssen zur Sportförderung, Richtlinie der Gemeinde
Wandlitz zur Förderung von Kunst, Kultur und Heimatpflege. Finanzielle
Auswirkungen: ja
nein
Beschluss: Der Haupt- und
Finanzausschuss beschließt zur Absicherung der Betriebskosten für den Jugend-
und Bandprobenraum einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 191,70 € an den
Freundeskreis Conradinum e.V. zu zahlen. Anlagen: Antrag
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