Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-HA/2009-0043  

 
 
Betreff: Zuschüsse an Verbände und Vereine
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage A1
Verfasser:Peter, Gisela
Federführend:HA_Hauptamt   
Beratungsfolge:
A5 Ausschuss für Soziales, Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaft Vorberatung
23.06.2009 
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Senioren, Wohnen, Kultur und Städtepartnerschaften ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Entscheidung
29.06.2009 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung

Im bestehenden Leistungsvertrag mit dem Landkreis Barnim, dem Kreisverband Soziale Dienste AWO Bernau und der Gemeinde Wandlitz ist geregelt, dass für die Sicherstellung von Jugend- und Freizeiteinrichtungen in der Gemeinde Wandlitz 9,00 €/ pro Kind und
Begründung / Erläuterung

Im bestehenden Leistungsvertrag mit dem Landkreis Barnim, dem Kreisverband Soziale Dienste AWO Bernau und der Gemeinde Wandlitz ist geregelt, dass für die Sicherstellung von Jugend- und Freizeiteinrichtungen in der Gemeinde Wandlitz  9,00 €/ pro Kind und Jugendlichen  im Alter von 6 bis 18 Jahren durch den Landkreis bereitgestellt werden. Diese Mittel sind für Betriebs- und Unterhaltungskosten einzusetzen.

 

Der Gemeinde liegt ein Antrag vom Freundeskreis Conradinum e.V. auf Übernahme von Miet- und Betriebskosten für den Band- und Probenraum und den Jugendraum im Mehrgenerationenhaus (MGH) vor.

 

Das MGH wird im Juli 2009 eröffnet.

 

Der Band- und Probenraum hat eine Fläche von 50 m² und der Jugendraum von 40 m². Für den Verein kommt für den Band- und Jugendraum eine monatliche Mietlast von 510,00 € ab Bezugsdatum in Anrechnung (4,00 € Miete und 2,00 € Betriebs-und Nebenkosten).

 

Die durchschnittlichen  Betriebskosten der vorhandenen Jugendräume in Basdorf, Schönerlinde und Klosterfelde die durch die Gemeinde Wandlitz auch bezuschusst werden betragen 2,84 €/m².

 

Da das Mehrgenerationenhaus ein Neubau ist und unter Einhaltung der neuen energetischen Anforderungen errichtet wurde, wird vorgeschlagen 75% der durchschnittlichen Betriebskosten für Jugendräume als Zuschuss für den Jugend- und Bandprobenraum im Mehrgenerationenhaus zur Verfügung zu stellen (90 m²x 2,13 € =191,70 €).

Gesetzliche Grundlagen

§ 46, Abs. 4 BbgKVerf

Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz

Richtlinie der Gemeinde Wandlitz über die Vergabe von Zuschüssen zur Sportförderung,

Richtlinie der Gemeinde Wandlitz zur Förderung von Kunst, Kultur und Heimatpflege.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:           ja nein

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

2009

1.150,20

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

2.300,40/Jahr

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

 

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

2009

14.000,00

46000.54000

   Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt zur Absicherung der Betriebskosten für den Jugend- und Bandprobenraum einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 191,70 € an den Freundeskreis Conradinum e.V. zu zahlen.

Anlagen:

Anlagen:

Antrag

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag auf Gewährung einer Zuwendung (92 KB)