Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Zur
Förderung von Kunst, Kultur und Heimatpflege können im Jahr 2009 als Zuwendung
an Verbände und Vereine mit überörtlicher Bedeutung 5.700 € vergeben werden.
Davon wurden durch den A 5 am 10.03.2009 bereits Zuwendungen in Höhe von 3.700 € bewilligt. Es
liegt ein Antrag vom Förderverein „Dorfkirche Prenden 1611 e.V.“ auf Förderung
des überörtlichen Projektes
„Denkmal Kunst Kultur“ vor. Beantragt
wird ein Zuschuss der Gemeinde Wandlitz in Höhe von 1.000 €. Die Begründung ist
dem beigefügten Antrag zu entnehmen. Gesetzliche Grundlagen § 46, Abs. 4 BbgKVerf Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz Zuständigkeitsordnung
der Gemeinde Wandlitz Richtlinie der Gemeinde Wandlitz zur
Förderung von Kunst, Kultur und Heimatpflege. Finanzielle
Auswirkungen: ja
Beschluss: Der
Ausschuss für Soziales, Kultur, Wohnen und Städtepartnerschaft beschließt die
Vergabe folgender Zuschüsse an Verbände und Vereine mit überörtlicher
Bedeutung:
Anlagen: Kopie des Antrages |
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