Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-A5/2009-0003  

 
 
Betreff: Zuwendungen der Gemeinde Wandlitz an Vereine und Verbände mit überörtlicher Bedeutung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage A5
Verfasser:Peter, Gisela
Federführend:HA_Hauptamt   
Beratungsfolge:
A5 Ausschuss für Soziales, Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaft Entscheidung
21.04.2009 
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Senioren, Wohnen, Kultur und Städtepartnerschaften ungeändert beschlossen   

Zur Förderung von Kunst, Kultur und Heimatpflege können im Jahr 2009 als Zuwendung an Verbände und Vereine mit überörtlicher Bedeutung 5
Begründung / Erläuterung

Zur Förderung von Kunst, Kultur und Heimatpflege können im Jahr 2009 als Zuwendung an Verbände und Vereine mit überörtlicher Bedeutung 5.700 € vergeben werden. Davon wurden durch den A 5 am 10.03.2009 bereits  Zuwendungen in Höhe von 3.700 € bewilligt.

Es liegt ein Antrag vom Förderverein „Dorfkirche Prenden 1611 e.V.“ auf Förderung des überörtlichen  Projektes „Denkmal Kunst Kultur“ vor.

Beantragt wird ein Zuschuss der Gemeinde Wandlitz in Höhe von 1.000 €. Die Begründung ist dem beigefügten Antrag zu entnehmen.

 

Gesetzliche Grundlagen

§ 46, Abs. 4 BbgKVerf

Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz

Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

Richtlinie der Gemeinde Wandlitz zur Förderung von Kunst, Kultur und Heimatpflege.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:           ja

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

 

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

 

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

2009

37.500

34100.71800

   Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Soziales, Kultur, Wohnen und Städtepartnerschaft beschließt die Vergabe folgender Zuschüsse an Verbände und Vereine mit überörtlicher Bedeutung:

Verein

beantragte

Förderung

Verwendungszweck

Bewilligte Förderung

Förderverein „Dorfkirche Prenden 1611 e.V.“

1.000,00 €

Projekt DENKMAL KUNST KULTUR

 

 

 

Anlagen:

Anlagen:

Kopie des Antrages