Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Gemäß Haushaltsplan der Gemeinde Wandlitz
stehen dem Ortsteil Zerpenschleuse insgesamt 4.800,00 € (Haushaltsstelle
1.34100/71810) zur Förderung von örtlichen Verbänden und Vereinen sowie für
Ehrungen und Jubiläen für Senioren zur Verfügung. Insgesamt liegen Anträge in Höhe von
1.950,00 € vor.
Bei der Festlegung der Höhe von
Zuschüssen an die antragstellenden Vereine und Verbände ist zu beachten, dass
aus den insgesamt zur Verfügung stehenden Mitteln außerdem die Zuwendung für
die jährliche Weihnachtsfeier für die Senioren und für Jubilare (ab dem 70.
Geburtstag) für den Zeitraum Januar bis Dezember 2009 und weitere kulturelle
Veranstaltungen des Ortes zu gewähren sind. Gesetzliche Grundlagen § 46, Abs. 4 BbgKVerf Hauptsatzung der
Gemeinde Wandlitz Richtlinie der Gemeinde
Wandlitz über die Vergabe von Zuschüssen zur Sportförderung, Richtlinie der Gemeinde
Wandlitz zur Förderung von Kunst, Kultur und Heimatpflege. Finanzielle
Auswirkungen: ja
Beschluss: Der Ortsbeirat
Zerpenschleuse beschließt die Gewährung von Zuschüssen an Verbände und Vereine mit örtlicher Bedeutung
entsprechend der Übersicht:
Anlagen: Kopien der Anträge
liegen dem Ortsvorsteher vor.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||