Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-Ob/2009-0023  

 
 
Betreff: Zuschüsse Verbände und Vereine OT Stolzenhagen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Ob
Verfasser:Kempa, Monika
Federführend:HA_Hauptamt   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Stolzenhagen Anhörung
06.04.2009 
Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen geändert beschlossen   
A5 Ausschuss für Soziales, Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaft Vorberatung
21.04.2009 
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Senioren, Wohnen, Kultur und Städtepartnerschaften ungeändert beschlossen   

Gemäß Haushaltsplan der Gemeinde Wandlitz stehen dem Ortsteil Stolzenhagen insgesamt 8
Begründung / Erläuterung

Gemäß Haushaltsplan der Gemeinde Wandlitz stehen dem Ortsteil Stolzenhagen insgesamt 8.200,00 € (Haushaltsstelle 1.34100/71810) zur Förderung von örtlichen Verbänden und Vereinen sowie für Ehrungen und Jubiläen für Senioren zur Verfügung.

Insgesamt liegen Anträge in Höhe von 9.200,00  € vor.

Verein

beantragte Förderung

Verwendungszweck

Volkschor Stolzenhagen

    3.050,00 €

finanzielle Absicherung der geplanten Vorhaben wie Sängertreffen der Bbg. Chöre in Rheinsberg, Harzreise mit Auftritt in Quedlinburg, Absicherung Probenbetrieb

AV Horst Brehm e.V.

    1.200,00 €

Öffentlichkeitsarbeit, Kinder- und Jugendarbeit, Einbau einer Küche, Anschaffung der Fliesen, Küche

Schützenbund Stolzenhagen/ Mark e.V.

     450,00 €

Sport- und Jugendarbeit

Förderverein "Pro Stolzenhagen" e.V.

    4.500,00 €

Ausgestaltung Kirchturmfest, Seniorenbetreuung im Auftrag des Ortsbeirates

 

Bei der Festlegung der Höhe von Zuschüssen an die antragstellenden Vereine und Verbände ist zu beachten, dass aus den insgesamt zur Verfügung stehenden Mitteln außerdem die Zuwendung für die jährliche Weihnachtsfeier für die Senioren und für Jubilare (ab dem 70. Geburtstag) für den Zeitraum Januar bis Dezember 2009 und weitere kulturelle Veranstaltungen des Ortes zu gewähren sind.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

§ 46, Abs. 4 BbgKVerf

Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz

Richtlinie der Gemeinde Wandlitz über die Vergabe von Zuschüssen zur Sportförderung,

Richtlinie der Gemeinde Wandlitz zur Förderung von Kunst, Kultur und Heimatpflege.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:           ja nein

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

 

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

 

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

2009

104.500 € davon OT ST 4.800 €

34100.71810

   Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

Der Ortsbeirat Stolzenhagen beschließt die Gewährung von Zuschüssen an Verbände und Vereine mit örtlicher Bedeutung entsprechend der nachfolgenden Übersicht:

Verein

beantragte Förderung

Verwendungszweck

Beschluss Ortsbeirat in Höhe von ……….€

Schützenbund Stolzenhagen/ Mark e.V.

     450,00 €

Sport- und Jugendarbeit

 

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Wandlitz beschließt die Gewährung von Zuschüssen an Verbände und Vereine mit örtlicher Bedeutung über 1.000 € auf Empfehlung des Ortsbeirates und des A5 entsprechend der nachfolgenden Übersicht:

Verein

beantragte Förderung

Verwendungszweck

Beschluss Ortsbeirat  in Höhe von ……….€

Empfehlung Ausschuss A5 in Höhe von …….€

Beschluss Hauptaus-

schuss in e von …….€

Volkschor Stolzenhagen

    3.050,00 €

finanzielle Absicherung der geplanten Vorhaben wie Sängertreffen der Bbg. Chöre in Rheinsberg, Harzreise mit Auftritt in Quedlinburg, Absicherung Probenbetrieb

 

 

 

AV Horst Brehm e.V.

    1.200,00 €

Öffentlichkeitsarbeit, Kinder- und Jugendarbeit, Einbau einer Küche, Anschaffung der Fliesen, Küche

 

 

 

Förderverein "Pro Stolzenhagen" e.V.

    4.500,00 €

Ausgestaltung Kirchturmfest, Seniorenbetreuung im Auftrag des Ortsbeirates

 

 

 

 

Anlagen:

Anlagen:

Dem Ortsvorsteher liegen Kopien der Anträge vor.