Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Gemäß Haushaltsplan der Gemeinde Wandlitz stehen dem Ortsteil Schönerlinde insgesamt 5.100,00 € (Haushaltsstelle 1.34100/71810) zur Förderung von örtlichen Verbänden und Vereinen sowie für Ehrungen und Jubiläen für Senioren zur Verfügung. Insgesamt liegt ein Antrag von einem Verein in Höhe von 1.687,50 € vor.
Bei der Festlegung der Höhe von Zuschüssen an die antragstellenden Vereine und Verbände ist zu beachten, dass aus den insgesamt zur Verfügung stehenden Mitteln außerdem die Zuwendung für die jährliche Weihnachtsfeier für die Senioren und für Jubilare (ab dem 70. Geburtstag) für den Zeitraum Januar bis Dezember 2009 und weitere kulturelle Veranstaltungen des Ortes zu gewähren sind.
Gesetzliche Grundlagen § 46, Abs. 4 BbgKVerf Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz Richtlinie der Gemeinde Wandlitz über die Vergabe von Zuschüssen zur Sportförderung, Richtlinie der Gemeinde Wandlitz zur Förderung von Kunst, Kultur und Heimatpflege.
Finanzielle Auswirkungen: ja
Beschluss: Der Ortsbeirat Schönerlinde beschließt die Gewährung von Zuschüssen an Verbände und Vereine mit örtlicher Bedeutung entsprechend der nachfolgenden Übersicht:
Der Haupts- und Finanzausschuss der Gemeinde Wandlitz beschließt die Gewährung von Zuschüssen an Verbände und Vereine mit örtlicher Bedeutung über 1000,00 € auf Empfehlung des Ortsbeirates und des A5 entsprechend der nachfolgenden Übersicht:
Anlagen: Die Anträge liegen dem Ortsvorsteher in Kopie vor. |
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