Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Der AWO –Ortsverein Basdorf e.V. hat zur Sicherstellung seine Kontakt-
und Begegnungsstätte im Ortsteil Basdorf, Waldheimstraße 11 einen Antrag zur
finanziellen Unterstützung durch die Gemeinde Wandlitz gestellt. Die
Begegnungsstätte, die hauptsächlich in Eigenleistung errichtet wurde, ist für
viele Bürger und AWO- Mitglieder Anlaufpunkt. Zahlreiche Aktivitäten und
Veranstaltungen finden regelmäßig statt. Bedingt durch die demografische
Entwicklung wird sich der Anteil der Senioren weiter erhöhen. Notwendiger Weise
sieht der Vorstand des Ortsvereins auch den steigenden Bedarf an sinnvoller
Freizeitgestaltung für Senioren. Dieser Aufgabe will sich der Ortsverein
stellen. Allerdings sind dem Ortsverein personell (ehrenamtliche Arbeit) und
finanziell (monatliche Belastung des Vereins für die Begegnungsstätte ca. 800
€) Grenzen gesetzt. Das
vorgesehene Konzept zur zukünftigen erweiterten Nutzung nicht nur für
Mitglieder der AWO erfordert regelmäßige wöchentliche Öffnungszeiten und einen
ständigen Ansprechpartner ähnlich wie im Seniorenclub in Wandlitz. Der
AWO Ortsverein beabsichtigt die Anstellung einer Arbeitskraft, die für
Organisation und Sicherstellung der vorgesehenen Maßnahmen und Veranstaltungen
verantwortlich ist. Die
AWO Begegnungsstätte soll 25 Stunden/Woche geöffnet sein. Die
Gesamtkosten der Maßnahme sind mit 12.705 € kalkuliert. Im Haushaltsplan der
Gemeinde Wandlitz ist ein finanzieller Zuschuss für die AWO-Begegnungsstätte in
Höhe von 10.000 € vorgesehen. Aus
arbeitsmarktpolitischen Gründen soll als Bedingung für die Verwendung des
Zuschusses die Bildung eines sozialversicherungspflichtigen
Beschäftigungsverhältnisses gefordert werden. Die zu beschäftigende Person soll
keine Einkünfte aus Altersrente beziehen. Gesetzliche Grundlagen § 3 Abs. 1
Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz Finanzielle
Auswirkungen: ja
Beschluss: Der
Haupt- und Finanzausschuss beschließ die Zahlung einer Zuwendung in Höhe von
10.000 € an den AWO Ortsverein
Basdorf e.V. zur Mitfinanzierung von Personalkosten zur Sicherstellung
des Nutzungskonzeptes der Begegnungsstätte. Der Zuschuss ist an die Bildung
eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses geknüpft. Anlagen: Nutzungskonzept der
Kontakt- und Begegnungsstätte des AWO Ortsvereins Basdorf e.V. Plan der wöchentlichen
Öffnungszeiten Stellungnahme des
AWO-Kreisverbandes Bernau e.V.
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