Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
In der konstituierenden Sitzung vom 16.10.2008 wurde Herr Siebert von der Gemeindevertretung als Mitglied des Ausschusses für Ordnung, Sicherheit und Umwelt aus Ihrer Mitte bestellt. Durch die Fraktion Bürger für Bürger wurde der Verwaltung mitgeteilt, dass Herr Siebert auf die Mitarbeit im Ausschuss für Ordnung, Sicherheit und Umwelt verzichtet. Gemäß § 43 abs. 2 i.V.m. § 41 Abs. 3 BbgKVerf geht bei Ausscheidung eines Mitgliedes, der Sitz auf den in der Reihenfolge ersten Stellvertreter über. Für Herrn Siebert wurde kein Stellvertreter benannt. Der Sitz bleibt daher unbesetzt. Eine Antwort vom Innenministerium zur Anfrage der Besetzung von beratenden Ausschüssen und dem Vorschlagsrecht der Fraktionen liegt noch nicht vor. Gesetzliche Grundlagen § 43 i.V.m. § 41 (3) BbgKVerf. Beschluss: Die Gemeindevertretung nimmt die Änderung der Besetzung im Ausschuss für Ordnung, Sicherheit und Umwelt zur Kenntnis. |
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