Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2008-0005-1  

 
 
Betreff: Geschäftsordnung der Gemeinde Wandlitz
hier: 1. Änderung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Peter, GiselaBezüglich:
BV-GV/2008-0005
Federführend:HA_Hauptamt   
Beratungsfolge:
A1 Hauptausschuss Vorberatung
19.01.2009 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses geändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
29.01.2009 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Geschäftsordnung 1. Änderung

Die vorliegende Geschäftsordnung der Gemeinde Wandlitz steht im § 8, Abs
Begründung / Erläuterung

Die vorliegende Geschäftsordnung der Gemeinde Wandlitz steht im § 8, Abs. 5  im Widerspruch zu den Regelungen der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf).

 

Nach § 34, Abs. 5 BbgKVerf kann die Gemeindevertretung mit Mehrheit der anwesenden Mitglieder die Unterbrechung der Sitzung und deren Fortsetzung an einem anderen Termin beschließen, wenn die Tagesordnung in der laufenden Sitzung nicht abschließend behandelt werden kann. Die Fortsetzungssitzung ist allein der Behandlung der noch offenen Tagesordnungspunkte derselben Tagesordnung vorbehalten. Der Beschluss zur Fortsetzungssitzung muss Ort und Zeit bestimmen. Eine erneute Ladung ist dann entbehrlich.

 

Die bisherige Regelung der Geschäftsordnung sieht vor, dass nach 22.30 Uhr keine weiteren Tagesordnungspunkte aufgerufen werden sollen. Die Sitzung ist nach Abschluss des in der Beratung befindlichen Tagesordnungspunktes zu schließen und am nächsten Tag fortzusetzen. Bezüglich der Regelung zur Fortsetzung der Sitzung am nächsten Tag, ist diese zu streichen.

 

Zusätzlich wird der Verweis aufgenommen, dass für Geschäftsgang und Verfahren in den Ortsbeiräten die Regelungen dieser Geschäftsordnung Anwendung finden.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§ 28 Abs.2 Pkt.2 der Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf)

§ 34 Abs. 5 BbgKVerf

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:           nein

 

Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die 1. Änderung der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung.

 

Anlagen:

Anlagen:

1. Änderung der Geschäftsordnung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Geschäftsordnung 1. Änderung (19 KB)