Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Die Schulkonferenz der
Grundschule Wandlitz hat einen Antrag auf Ausschreibung eines Wettbewerbs zur
Namensfindung für die neue Grundschule im Ortsteil Wandlitz gestellt. Bisher wurden
öffentliche Gebäude der Gemeinde nicht gesondert benannt, mit Ausnahme der
Kindertagesstätten. Es gibt keine
Regelungen zur Namensfindung und Namensgebung kommunaler Einrichtungen der
Gemeinde Wandlitz. Daher ist zunächst eine
Grundsatzentscheidung herbeizuführen, ob öffentlichen Gebäuden der Gemeinde
Namen verliehen werden sollen. Für diesen Fall wird vorgeschlagen, den
Bildungsausschuss zu beauftragen, Grundsätze zur Namensgebung und -findung
der Gemeindevertretung hierzu zu
unterbreiten.. Gesetzliche Grundlagen § 28 Abs. 1 Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf.) Finanzielle
Auswirkungen: nein
Beschluss: Der Bildungsausschuss wird beauftragt, der
Gemeindevertretung Wandlitz Grundsätze zur Namensgebung und –findung zu
unterbreiten |
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