Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Aufgrund wiederholter Anträge auf Anordnung von Mehrstunden für eine Schulsekretärin sowie weiterer Anträge der Schulleitungen auf Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeiten ihrer Schulsekretärinnen wurden die Arbeitszeiten der Schulsekretärinnen überprüft.
Bei der Berechnung der Arbeitszeiten für die einzelnen Schulsekretärinnen wurde festgestellt, dass der Verwaltungsaufwand für die täglich anfallenden Sekretariatsaufgaben für alle Schularten gleich ist. Bislang gab es Unterschiede zwischen den Grund- und Oberschulen. Die ermittelte benötigte Sockelarbeitszeit beträgt 4,2 Stunden pro Woche.
Die erforderliche Arbeitszeit für alle weiteren Tätigkeiten ist schülerabhängig. Hier ergibt sich aus der Berechnung, dass pro Grundschüler 4,2 Minuten und pro Oberschüler 4,5 Minuten zusätzlich zum Sockelbetrag pro Woche erforderlich sind.
Darüber hinaus machte die Überprüfung deutlich, dass es aus organisatorischen Gründen zweckmäßig ist, an der Grund- und Oberschule Klosterfelde wieder zwei getrennte Schulsekretariate einzurichten. Im Schuljahr 2007/2008 wurden für beide Schulen ein gemeinsames Schulsekretariat eingerichtet.
Durch das Organisationsergebnis haben sich Änderungen für die Stellenbemessungen der Schulsekretariate ergeben, die eine Änderung des Stellenplanes erforderlich machen.
Es ergibt sich durch eine neues Arbeitszeitmodell eine zusätzliche Teilzeitstelle in der Oberschule Klosterfelde sowie eine Verringerung des Arbeitszeitbedarfes in der Grundschule Klosterfelde. Beide Veränderungen werden im Stellenplan ausgewiesen.
Die Erhöhung der bisherigen Arbeitszeiten der Schulsekretärinnen ist über die Ausweisung der Stellen mit Arbeitszeitkorridor abgesichert.
Unter zu Grundelegung der ab 01. Januar 2009 geltenden tariflichen Bedingungen ergibt sich ein jährlicher finanzieller Mehrbedarf von ca. 26.500 €.
Die Gegenüberstellung der Arbeitszeiten der Schulsekretärinnen nach dem alten und neuen Berechnungsmodell sind in der Anlage 1 dargestellt
Gesetzliche Grundlagen § 77 Abs. 3, letzter Satz der Gemeindeordnung des Landes Brandenburg
Da die Gemeinde Wandlitz noch nicht auf die Doppik umgestellt hat, gelten bis dahin die haushaltsrechtlichen Vorschriften der alten Gemeindeordnung weiter (gemäß Kommunalrechtsreformgesetz-KommRRefG Artikel 4 Abs. 3 )
Finanzielle Auswirkungen: ja
Die Personalkosten befinden sich in einem Deckungskreis. Zum derzeitigen Zeitpunkt ist davon auszugehen, dass die finanzielle Mehrbelastung in einem Umfang von 26.500 € durch Einsparungen abgesichert ist. Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt nachfolgende Veränderung des Stelleplans 2009:
- die Stelle Schulsekretär/in Grundschule Klosterfelde wird mit 0,425 VbE Mindestarbeitszeit ausgewiesen - die Stelle Schulsekretär/in Oberschule Klosterfelde wird mit 0,5 VbE Mindestarbeitszeit ausgewiesen
Die Stellen enthalten einen Arbeitszeitkorridor in Abhängigkeit von den Schülerzahlen bis 40 Stunden/Woche.
Die Veränderungen sind in den Austauschblättern zum Stellenplan kursiv dargestellt.
Anlagen:
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