Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Auf dem Gelände des Gutes Neudorf- im Ortsteil Prenden -plant der langjährige Pächter die Erweiterung seiner Therapieeinrichtung. Es ist zusätzlich eine Wohnanlage mit 34 Wohnappartements sowie ein Gemeinschaftshaus geplant (nähere Beschreibung siehe Anlage). Gemäß dem rechtswirksamen Flächennutzungsplanes des Ortsteiles Prenden war die Erweiterung dieser Therapieeinrichtung gewollt und es erfolgte eine entsprechende Flächendarstellung als MD-Fläche (Dorfgebiet). Das geplante Vorhaben entspricht den Darstellungen des Flächennutzungsplanes. Gesetzliche Grundlagen § 36 BauGB § 3 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg Finanzielle Auswirkungen: ja
nein
Beschluss: Der Hauptausschuss der Gemeinde erteilt seine Zustimmung zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zur Bauvoranfrage zur Errichtung von Wohnungen und einem Gemeinschaftshaus in Neudörfchen, Ortsteil Prenden Anlagen:
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