Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Im Sieglindeweg/Ecke Oranienburger Chaussee ist die Errichtung einer Minigolfanlage mit Imbiss und Verkauf von Getränken (Saisonbetrieb März bis Oktober) geplant. Gemäß Entwurf des Flächennutzungsplanes des Ortsteiles Stolzenhagen befindet sich das Grundstück in einer Sonderbaufläche Wochenendhausgebiet. Baurechtlich ist das Grundstück dem § 34 BauGB zuzuordnen. Die Errichtung einer Minigolfanlage ist aus Sicht des Bauamtes planungs- und baurechtlich zulässig. Zudem kommt die Errichtung dieser Anlage dem Ziel der Gemeinde zum Erhalt des Status eines staatlich anerkannten Erholungsortes zugute. Gesetzliche Grundlagen § 36 BauGB § 3 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg Finanzielle Auswirkungen: ja
nein
Inhalt der Mitteilung Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB zur Errichtung einer Minigolfanlage im Ortsteil Stolzenhagen zur Kenntnis. Anlagen:
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