Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - MV-HA/2008-0003  

 
 
Betreff: Wiederaufbau einer Bergehalle (Lagerhalle) mit Schleppdach einschl. Löschwasserteich in der Gemarkung Schönerlinde, Weg Nr. 19 (Milchviehanlage), Flur 1, Flurstücke 189 und 199
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage A1
Verfasser:Kopischke, CarmenAktenzeichen:SL 6340024/08
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Schönerlinde Anhörung
05.01.2009 
Sitzung des Ortsbeirates Schönerlinde zur Kenntnis genommen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Anhörung
13.01.2009 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung zur Kenntnis genommen   
A1 Hauptausschuss Anhörung
19.01.2009 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
Anlage MV2008-0003

Der Gemeindeverwaltung liegt ein Bauantrag zum Wiederaufbau einer Bergehalle (Lagerhalle) mit Schleppdach einschl
Begründung / Erläuterung

Der Gemeindeverwaltung liegt ein Bauantrag zum Wiederaufbau einer Bergehalle (Lagerhalle) mit Schleppdach einschl. Löschwasserteich für das Grundstück der Gemarkung Schönerlinde, Weg Nr. 19 (Milchviehanlage) vor.

 

Im rechtskräftigen Teilflächennutzungsplan für den Ortsteil Schönerlinde ist der Grundstückteil als Gewerbefläche dargestellt. Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich nach § 35 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB). Gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 ist ein Vorhaben im Außenbereich zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem landwirtschaftlichen Betrieb dient.

Bei dem beantragten Vorhaben handelt es sich um ein privilegiertes Vorhaben, welches planungsrechtlich zulässig ist.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§§ 35 und 36 Baugesetzbuch (BauGB)

§ 3 Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO)

§§ 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:           nein

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

 

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

 

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

   Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindeverwaltung hat das gemeindliche Einvernehmen zum Wiederaufbau der Bergehalle einschl. Löschwasserteich erteilt.

 

Anlagen: (3 Seiten)

Anlagen:   (3 Seiten)

 

Auszug aus Antragsunterlagen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage MV2008-0003 (263 KB)