Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Der Gemeindeverwaltung liegt ein Bauantrag zum Wiederaufbau einer Bergehalle (Lagerhalle) mit Schleppdach einschl. Löschwasserteich für das Grundstück der Gemarkung Schönerlinde, Weg Nr. 19 (Milchviehanlage) vor. Im rechtskräftigen Teilflächennutzungsplan für den Ortsteil Schönerlinde ist der Grundstückteil als Gewerbefläche dargestellt. Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich nach § 35 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB). Gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 ist ein Vorhaben im Außenbereich zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem landwirtschaftlichen Betrieb dient. Bei dem beantragten Vorhaben handelt es sich um ein privilegiertes Vorhaben, welches planungsrechtlich zulässig ist. Gesetzliche Grundlagen §§ 35 und 36 Baugesetzbuch (BauGB) § 3 Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO) §§ 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz Finanzielle Auswirkungen:
nein
Beschluss: Die Gemeindeverwaltung hat das gemeindliche Einvernehmen zum Wiederaufbau der Bergehalle einschl. Löschwasserteich erteilt. Anlagen: (3 Seiten) Auszug aus Antragsunterlagen
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