Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2008-0045  

 
 
Betreff: Städtebauliche Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr.1 und Nr 3 (Innenbereichssatzung), Ortsteil Stolzenhagen, erneuter Abwägungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Bornkessel, Katrin
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Stolzenhagen Vorberatung
05.01.2009 
Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
13.01.2009 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
19.01.2009 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
29.01.2009 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Abwägungsprotokoll

Gesetzliche Grundlagen
Begründung / Erläuterung

Die Gemeindevertretung Wandlitz hat in ihrer Sitzungen am   03.05.2007 mit Beschluss-Nr. BV-GV/ 2007-0560 sowie am 13.12.2007 (BV-GV/2007-0632) beschlossen, die öffentliche Auslegung des Entwurfes der städtebaulichen Satzung gemäß § 34 (4) BauGB (Innenbereichssatzung) für den Ortsteil Stolzenhagen erneut durchzuführen und die betroffenen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

 

Die öffentliche Auslegung wurde ortsüblich bekannt gemacht und fristgemäß in der Zeit vom 30.06.2008 bis zum 15.07. 2008 durchgeführt. Es wurden   16 Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden/ Ämter schriftlich zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert und von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt.

 

11 Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden/ Ämter haben sich geäußert,   4 davon brachten Hinweise und Anregungen hervor. 3 Bürger/-Innen gaben ebenfalls Stellungnahmen ab.

 

Die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung sind in den Abwägungsunterlagen protokolliert.

 

Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen und der sich dadurch notwendigem Überarbeitung der Planunterlagen, ist eine erneute (verkürzte) Auslegung  erforderlich.    

 

 

Gesetzliche Grundlagen

§§ 3,4,4a und § 34 BauGB

§ 3 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:           ja nein

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

 

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

 

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

2008

3000,-

610.60460

   Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Wandlitz nimmt die in der Anlage aufgeführten Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen der beteiligten Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung ( Bürgerbeteiligung) zum o.g. Satzungsentwurf zur Kenntnis und bestätigt die Abwägungsvorschläge

 

a)      als Einzelbeschlüsse mit der Eintragung des Abstimmungsergebnisses im Abwägungsprotokoll                                               

 

oder

 

b)       als Beschluss in Blockabstimmung            

 

Die Gemeindeverwaltung Wandlitz wird beauftragt, sicherzustellen, dass die Abwägungsvorschläge in den Entwurf der Satzung eingearbeitet werden.

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Abwägungsprotokoll (281 KB)