Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Die Gemeindevertretung Wandlitz hat in ihrer Sitzungen am 03.05.2007 mit Beschluss-Nr. BV-GV/ 2007-0560 sowie am 13.12.2007 (BV-GV/2007-0632) beschlossen, die öffentliche Auslegung des Entwurfes der städtebaulichen Satzung gemäß § 34 (4) BauGB (Innenbereichssatzung) für den Ortsteil Stolzenhagen erneut durchzuführen und die betroffenen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen. Die öffentliche Auslegung wurde ortsüblich bekannt gemacht und fristgemäß in der Zeit vom 30.06.2008 bis zum 15.07. 2008 durchgeführt. Es wurden 16 Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden/ Ämter schriftlich zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert und von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt. 11 Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden/ Ämter haben sich geäußert, 4 davon brachten Hinweise und Anregungen hervor. 3 Bürger/-Innen gaben ebenfalls Stellungnahmen ab. Die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung sind in den Abwägungsunterlagen protokolliert. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen und der sich dadurch notwendigem Überarbeitung der Planunterlagen, ist eine erneute (verkürzte) Auslegung erforderlich. Gesetzliche Grundlagen §§ 3,4,4a und § 34 BauGB § 3 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg Finanzielle Auswirkungen: ja
nein
Beschluss: Die Gemeindevertretung Wandlitz nimmt die in der Anlage aufgeführten Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen der beteiligten Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung ( Bürgerbeteiligung) zum o.g. Satzungsentwurf zur Kenntnis und bestätigt die Abwägungsvorschläge a)
als Einzelbeschlüsse mit der Eintragung des
Abstimmungsergebnisses im Abwägungsprotokoll
oder b) als Beschluss in Blockabstimmung Die Gemeindeverwaltung Wandlitz wird beauftragt, sicherzustellen, dass die Abwägungsvorschläge in den Entwurf der Satzung eingearbeitet werden. Anlagen:
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