Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Begründung /
Erläuterung Die Zuständigkeitsordnung regelt die Zuständigkeit der Gemeindevertretung, der gemäß §§ 8 und 9 der Hauptsatzung gebildeten ständigen Ausschüsse der Gemeindevertretung sowie des Bürgermeisters. Die Änderungen, die gegenüber der bisher gültigen Zuständigkeitsordnung vorgenommen wurden, sind redaktionelle Anpassungen an die gesetzlichen Grundlagen der Brandenburgischen Kommunalverfassung und Klarstellung der Zuständigkeiten. Die Veränderungen sind der Anlage 1 der Vorlage zu entnehmen. §§ 28, 50, 54 BbgKVerf Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die als Anlage 2 beigefügte Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz. Anlagen: Anlage 1: Vergleich zwischen der z.Zt. gültigen und der neu zu beschließenden Zuständigkeitsordnung Anlage 2: Zuständigkeitsordnung
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