Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2008-0723  

 
 
Betreff: Vorplanung Gehweg Liebenwalder Ende, OT Stolzenhagen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Stumpf, Rüdiger
Federführend:HB AL   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Stolzenhagen Vorberatung
01.09.2008 
Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen ungeändert beschlossen     
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
09.09.2008 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung vertagt     
A1 Hauptausschuss Vorberatung
15.09.2008 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
25.09.2008 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz    

Für die Herstellung / Erneuerung des Gehweges Liebenwalder Ende wurden finanzielle Mittel eingestellt
Begründung / Erläuterung

 

 

Für die Planung zur Erneuerung des Gehweges Liebenwalder Ende wurden finanzielle Mittel eingestellt. Der Abschnitt erstreckt sich von der Dorfstraße bis zum Ende der Wohnbebauung. Mit den ersten Planungsphasen wurde das Ingenieurbüro WATIPLAN GmbH beauftragt. Das Ergebnis der Vorplanung lässt sich wie folgt zusammenfassen:

 

 

  • Der vorhandene Gehweg befindet sich auf der östlichen Straßenseite und ist teilweise auf einer Breite von 1,20 m, mit Beton- Gehwegplatten, befestigt.
  • Die Betonplatten im Bereich der Bäume sind durch Wurzeln stark verworfen und teilweise gebrochen. In den Abschnitten wo keine Bäume mehr stehen ist der bauliche Zustand nicht besser. Die Gehwegplatten wurden ohne seitliche Einfassungen in Sand verlegt. Ein fachgerechter Unterbau ist nicht vorhanden.
  • Am Bauanfang ist der Gehweg unbefestigt. Eine fußläufige Anbindung zu dem neuerrichteten Gehweg in der Dorfstraße gibt es nicht.
  • Ab dem Lehmweg ist bis zum geplanten Bauende kein Gehweg vorhanden. Hier müssen die Fußgänger den unbefestigten Straßenraum mitbenutzen.
  • Auf der westlichen Straßenseite befindet sich ein großzügiger Grünstreifen mit ungeordnetem Baumbestand. Auf dieser Seite wurde, von der Dorfstraße bis zum Ende der Wohnbebauung, vor einigen Jahren eine Beleuchtungsanlage errichtet.
  • Die Fahrbahn ist von der Dorfstraße bis zum Lehmweg, mit einer Breite von ca. 5,00 m, in Asphaltbauweise befestigt und bautechnisch in einem relativ guten Zustand. Der Bereich vom Lehmweg bis zum Bauende ist unbefestigt.
  • Eine überschlägliche Berechnung des Verkehrsaufkommens hat ca. 40 Kfz in der Spitzenstunde ergeben.

 

 

 

 

 

 

Hieraus ergeben sich folgende grundlegende Schlussfolgerungen:

 

 

  1. Der auf der östlichen Straßenseite zur Verfügung stehende Verkehrsraum, zwischen der Fahrbahn und den Grundstücken, ermöglicht keine regelgerechte Herstellung in einer Breite von 1,50 m. Im Bereich der Baumreihe ist die derzeit vorhandene Ausbaubreite von 1,20 m, selbst mit Wurzelbrücken, kaum noch herzustellen. Hinzu kommen die Anschlussprobleme an den Grundstückszufahrten, Eingängen und Einfriedungen.

Die Mulden, die derzeit hauptsächlich die Fahrbahn entwässern, müssten zusätzlich die Niederschläge von den Gehwegflächen aufnehmen. Die dafür zur Verfügung stehenden Versickerungsflächen sind unzureichend. Eine hydraulische Berechnung würde ergeben, dass auf die Herstellung von Muldenrigolen nicht verzichtet werden kann.

Im Zuge der Vorverhandlungen hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit der Maßnahme wurde von der unteren Naturschutzbehörde auf die einschlägigen Bestimmungen und Verordnungen hingewiesen. Danach wären bei einer Herstellung des Gehweges die Baumfällungen unumgänglich. Eine Fällgenehmigung hierfür wurde noch nicht erteilt.

  1. Auf der westlichen Straßenseite ist neben der Fahrbahn ausreichend öffentlicher Verkehrsraum vorhanden. Die Beleuchtungsanlage ist für die Ausleuchtung des Gehweges ausreichend. Eine Anordnung auf dieser Straßenseite ermöglicht eine kostengünstigere Herstellung des Gehweges und den Entwässerungsanlagen.

Die von der unteren Naturschutzbehörde zu erwartende Ausgleichsbilanz für die Neuversiegelung der Gehwegtrasse kann mit dem Rückbau der vorhandenen Gehwegfläche auf der östlichen Straßenseite und der Anpflanzung von Bäumen aufgerechnet werden.

  1. Nach der überschläglichen Berechnung ergibt sich ein Verkehrsaufkommens von ca. 40 Kfz in der Spitzenstunde. Bei der vorhandenen Fahrbahnbreite von 5,00 m und einer Straßenbeleuchtungsanlage ist die Errichtung eines separaten Gehweges nicht zwingend erforderlich.

 

 

Vom Ingenieurbüro WATIPLAN GmbH wurden bereits gleichwertige Planungsleistungen im Gemeindegebiet erbracht. Bei einer Weiterverfolgung der Baumaßnahme wird vorgeschlagen das Ingenieurbüro

 

WATIPLAN GmbH

Ahornweg Nr. 1

16348 Wandlitz

 

mit den weiteren Planungsphasen zu beauftragen.

 

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

Gemeindeordnung (GO)

Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG)

Empfehlung für die Anlage von Erschließungsstraßen (EAE)

Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06)

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:           ja nein

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

104.000,00

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

  75.000,00

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Vermögenshaushalt

 

2007

    4.000,00

2. 6300. 96030

   Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Auf Grund des gegenwärtig geringen Verkehrsaufkommens vorerst auf die Weiterführung der Planung zu verzichten.

 

Oder

 

  1. Die Weiterführung der Planung nach der Vorzugsvariante – Gehweg auf der westlichen Straßenseite – vorzunehmen. Das Ingenieurbüro, welches die Vorplanung erstellt hat, ist mit den weiteren Planungsphasen zu beauftragen.

 

Die Entscheidung ist im Sitzungsprotokoll festzuhalten.

 

 

Die Planungsunterlagen liegen zu den Sitzungen gemäß der Beratungsfolge vor.