Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Für die Planung zur Erneuerung des Gehweges Liebenwalder Ende wurden finanzielle Mittel eingestellt. Der Abschnitt erstreckt sich von der Dorfstraße bis zum Ende der Wohnbebauung. Mit den ersten Planungsphasen wurde das Ingenieurbüro WATIPLAN GmbH beauftragt. Das Ergebnis der Vorplanung lässt sich wie folgt zusammenfassen:
Hieraus ergeben sich folgende grundlegende Schlussfolgerungen:
Die Mulden, die derzeit hauptsächlich die Fahrbahn entwässern, müssten zusätzlich die Niederschläge von den Gehwegflächen aufnehmen. Die dafür zur Verfügung stehenden Versickerungsflächen sind unzureichend. Eine hydraulische Berechnung würde ergeben, dass auf die Herstellung von Muldenrigolen nicht verzichtet werden kann. Im Zuge der Vorverhandlungen hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit der Maßnahme wurde von der unteren Naturschutzbehörde auf die einschlägigen Bestimmungen und Verordnungen hingewiesen. Danach wären bei einer Herstellung des Gehweges die Baumfällungen unumgänglich. Eine Fällgenehmigung hierfür wurde noch nicht erteilt.
Die von der unteren Naturschutzbehörde zu erwartende Ausgleichsbilanz für die Neuversiegelung der Gehwegtrasse kann mit dem Rückbau der vorhandenen Gehwegfläche auf der östlichen Straßenseite und der Anpflanzung von Bäumen aufgerechnet werden.
Vom Ingenieurbüro WATIPLAN GmbH wurden bereits gleichwertige Planungsleistungen im Gemeindegebiet erbracht. Bei einer Weiterverfolgung der Baumaßnahme wird vorgeschlagen das Ingenieurbüro WATIPLAN GmbH Ahornweg Nr. 1 16348 Wandlitz mit den weiteren Planungsphasen zu beauftragen. Gesetzliche Grundlagen Gemeindeordnung (GO) Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) Empfehlung für die Anlage von Erschließungsstraßen (EAE) Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) Finanzielle Auswirkungen: ja
nein
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt:
Oder
Die Entscheidung ist im Sitzungsprotokoll festzuhalten. Die Planungsunterlagen liegen zu den Sitzungen gemäß der Beratungsfolge vor. |
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