Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Das Grundstück der Gemarkung Wandlitz, Ulmenstraße, Flur 6, Flurstück 596, befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Platanen-/Ulmenstraße“. Der Bebauungsplan setzt durch Baugrenzen bestimmte Baufelder fest. Gebäude und Gebäudeteile dürfen diese Baugrenzen nicht überschreiten. Es ist die Errichtung eines Einfamilienhauses mit einer teilweisen Überschreitung der festgesetzten Baugrenze beabsichtigt, so dass diesbezüglich eine Befreiung gemäß § 31 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) erforderlich ist. Aus Sicht der Gemeindeverwaltung ist die beantragte Befreiung insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Baukörper die Baugrenze lediglich um 1 m überschreitet und dieser außerhalb des Baufeldes eingeschossig ist, städtebaulich vertretbar. Es sind keine negativen Auswirkungen auf das Ortsbild zu befürchten. Gesetzliche Grundlagen § 31 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) § 61 Absatz 1 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) § 3 Absatz 2 Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO) § 3 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz Finanzielle Auswirkungen: nein
Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt seine Zustimmung zur Befreiung von den Festsetzungen hinsichtlich der Errichtung des Wohnhauses teilweise außerhalb des Baufeldes. Anlagen: (5 Seiten) Flurkartenauszug Auszug aus dem Bauantrag |
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