Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-HA/2008-0355  

 
 
Betreff: Befreiungsantrag zum Bebauungsplan "Platanen-/Ulmenstraße"
Gemarkung Wandlitz, Flur 5, Flurstück 596
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage A1
Verfasser:Henke, JuttaAktenzeichen:W 6340015/08
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
06.05.2008 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen     
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
20.05.2008 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen     
A1 Hauptausschuss Entscheidung
26.05.2008 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   

Das Grundstück der Gemarkung Wandlitz, Ulmenstraße, Flur 6, Flurstück 596, befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Platanen-/Ulmenstraße“
Begründung / Erläuterung

 

Das Grundstück der Gemarkung Wandlitz, Ulmenstraße, Flur 6, Flurstück 596, befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Platanen-/Ulmenstraße“. Der Bebauungsplan setzt durch Baugrenzen bestimmte Baufelder fest. Gebäude und Gebäudeteile dürfen diese Baugrenzen nicht überschreiten.

Es ist die Errichtung eines Einfamilienhauses mit einer teilweisen Überschreitung der festgesetzten Baugrenze beabsichtigt, so dass diesbezüglich eine Befreiung gemäß § 31 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) erforderlich ist. 

Aus Sicht der Gemeindeverwaltung ist die beantragte Befreiung insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Baukörper die Baugrenze lediglich um 1 m überschreitet und dieser außerhalb des Baufeldes eingeschossig ist, städtebaulich vertretbar. Es sind keine negativen Auswirkungen auf das Ortsbild zu befürchten.

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§ 31 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

§ 61 Absatz 1 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)

§ 3 Absatz 2 Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO)

§ 3 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:           nein

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

 

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

 

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

   Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt seine Zustimmung zur Befreiung von den Festsetzungen hinsichtlich der Errichtung des Wohnhauses teilweise außerhalb des Baufeldes.

Anlagen:

Anlagen:

 

(5 Seiten)

Flurkartenauszug

Auszug aus dem Bauantrag