Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Der Gemeindeverwaltung lag ein Bauantrag zum Anbau von Büro- und Sozialräumen an eine vorhandene Lagerhalle auf dem Grundstück der Gemarkung Schönerlinde, Schönerlinder Bahnhofstraße vor. Im rechtskräftigen Teilflächennutzungsplan für den Ortsteil Schönerlinde ist das Flurstück als gewerbliche Baufläche dargestellt. Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB). Gemäß § 35 Abs. 2 BauGB können Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Bei dem beantragten Bauvorhaben kann von einer planungsrechtlichen Zulässigkeit ausgegangen werden, da keine öffentlichen Belange beeinträchtigt werden und die Erschließung gesichert ist.
Gesetzliche Grundlagen §§ 35 und 36 Baugesetzbuch (BauGB) § 3 Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO) §§ 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz Finanzielle Auswirkungen: nein
Mitteilung: Die Gemeindeverwaltung hat das gemeindliche Einvernehmen zum Anbau von Büro- und Soziaräumen an eine vorhandene Lagerhalle erteilt. Anlagen: (5 Seiten) Auszug aus Bauantrag |
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