Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-HA/2008-0353  

 
 
Betreff: Zuschüsse an Vereine und Verbände mit örtlicher Bedeutung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage A1
Verfasser:Kempa, Monika
Federführend:HA_Kita/Hort   
Beratungsfolge:
A5 Ausschuss für Soziales, Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaft Vorberatung
01.04.2008 
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Senioren, Wohnen, Kultur und Städtepartnerschaften ungeändert beschlossen     
A1 Hauptausschuss Entscheidung
07.04.2008 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses geändert beschlossen   
Anlagen:
Fördermittelanträge OT Basdorf über 1.000,00 €
Fördermittelanträge OT Klosterfelde über 1.000,00 €
Fördermittelanträge OT Lanke über 1.000,00 €
Fördermittelanträge OT Prenden über 1.000,00 €
Fördermittelanträge OT Schönerlinde über 1.000,00 €
Fördermittelanträge OT Schänwalde über 1.000,00 €
Fördermittelanträge OT Stolzenhagen über 1.000,00 €
Fördermittelanträge OT Wandlitz über 1.000,00 €

Gemäß Haushaltsplan der Gemeinde Wandlitz stehen finanzielle Mittel für alle Ortsteile zur Förderung von örtlichen Vereinen und Verbänden zur Verfügung
Begründung / Erläuterung

 

Gemäß Haushaltsplan der Gemeinde Wandlitz stehen finanzielle Mittel für alle Ortsteile zur Förderung von örtlichen Vereinen und Verbänden zur Verfügung.

Die Entscheidung über die Förderung von örtlichen Vorhaben obliegt den jeweiligen Ortsbeiräten. Somit lagen den Ortsbeiräten in ihren Sitzungen im März 2008 die Anträge auf Förderung der Vereine und Verbände vor.

Über Förderungen ab 1.000,00 € entscheidet entsprechend der Richtlinie über die Vergabe von Zuschüssen auf Empfehlung der Ortsbeiräte und des Ausschusses A 5 letztendlich der Haupt- und Finanzausschuss.

Einrichtungen und Veranstaltungen gemeindlicher Einrichtungen oder deren Fördervereine werden nicht gefördert; über Ausnahmen entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss.

 

Gesetzliche Grundlagen

Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz i. V. m. § 54 a, Abs. 4 der Gemeindeordnung

Richtlinie der Gemeinde Wandlitz über die Vergabe von Zuschüssen zur Sportförderung

Richtlinie der Gemeinde Wandlitz zur Förderung von Kunst, Kultur und Heimatpflege

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:           ja

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

 

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

 

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

2008

 

 

   Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

Beschluss:

 

 

Beschluss:

Der Ausschuss A 5 empfiehlt die Höhe der Zuschüsse an Verbände und Vereine entsprechend der beiliegenden Aufstellungen.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Wandlitz beschließt die Gewährung von Zuschüssen an Vereine und Verbände mit örtlicher Bedeutung ab 1.000,00 € entsprechend der beiliegenden Aufstellungen.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Wandlitz beschließt die Gewährung von Zuschüssen an gemeindliche Einrichtungen.

Anlagen:

Anlagen:

Anträge von Verbänden und Vereinen der Ortsteile der Gemeinde Wandlitz über eine jeweilige Förderung ab 1.000,00 €.

Anträge von gemeindlichen Einrichtungen.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Fördermittelanträge OT Basdorf über 1.000,00 € (7 KB)    
Anlage 2 2 Fördermittelanträge OT Klosterfelde über 1.000,00 € (4 KB)    
Anlage 3 3 Fördermittelanträge OT Lanke über 1.000,00 € (2 KB)    
Anlage 4 4 Fördermittelanträge OT Prenden über 1.000,00 € (2 KB)    
Anlage 5 5 Fördermittelanträge OT Schönerlinde über 1.000,00 € (2 KB)    
Anlage 6 6 Fördermittelanträge OT Schänwalde über 1.000,00 € (3 KB)    
Anlage 7 7 Fördermittelanträge OT Stolzenhagen über 1.000,00 € (4 KB)    
Anlage 8 8 Fördermittelanträge OT Wandlitz über 1.000,00 € (7 KB)