Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Gemäß Haushaltsplan der Gemeinde Wandlitz stehen finanzielle Mittel für alle Ortsteile zur Förderung von örtlichen Vereinen und Verbänden zur Verfügung. Die Entscheidung über die Förderung von örtlichen Vorhaben obliegt den jeweiligen Ortsbeiräten. Somit lagen den Ortsbeiräten in ihren Sitzungen im März 2008 die Anträge auf Förderung der Vereine und Verbände vor. Über Förderungen ab 1.000,00 € entscheidet entsprechend der Richtlinie über die Vergabe von Zuschüssen auf Empfehlung der Ortsbeiräte und des Ausschusses A 5 letztendlich der Haupt- und Finanzausschuss. Einrichtungen und Veranstaltungen gemeindlicher Einrichtungen oder deren Fördervereine werden nicht gefördert; über Ausnahmen entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss. Gesetzliche Grundlagen Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz i. V. m. § 54 a, Abs. 4 der Gemeindeordnung Richtlinie der Gemeinde Wandlitz über die Vergabe von Zuschüssen zur Sportförderung Richtlinie der Gemeinde Wandlitz zur Förderung von Kunst, Kultur und Heimatpflege Finanzielle Auswirkungen: ja
Beschluss: Der Ausschuss A 5 empfiehlt die Höhe der Zuschüsse an Verbände und Vereine entsprechend der beiliegenden Aufstellungen. Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Wandlitz beschließt die Gewährung von Zuschüssen an Vereine und Verbände mit örtlicher Bedeutung ab 1.000,00 € entsprechend der beiliegenden Aufstellungen. Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Wandlitz beschließt die Gewährung von Zuschüssen an gemeindliche Einrichtungen. Anlagen: Anträge von Verbänden und Vereinen der Ortsteile der Gemeinde Wandlitz über eine jeweilige Förderung ab 1.000,00 €. Anträge von gemeindlichen Einrichtungen.
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